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Fachartikel
04. Juni 2021

Richtlinie G9

Grundlegende Überarbeitung

Die Richtlinie G9 für Erdgastankstellen und Erdgasbetankungsgeräte ist überarbeitet worden. Sie wird per Sommer 2021 in Kraft gesetzt.
Laurent Roquier 

Die Richtlinie G9 gilt für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen und Geräten zur Betankung von Erdgasfahrzeugen. Sie betrifft die gesamte Gasanlage von der Hauptabsperrarmatur der Anschlussleitung bis zur Füllkupplung. Ziel dieser Richtlinie ist es vor allem, den Schutz von Personen und Sachwerten sowie die Betriebssicherheit an Erdgastankstellen zu gewährleisten und Rückwirkungen auf das Gasnetz zu verhindern.

Mobilität und Energiewende

Auch im Bereich der Mobilität kann Erdgas seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit Erdgas und Biogas (Compressed Natural Gas, CNG) betriebene Fahrzeuge stossen nicht nur weniger CO2 aus als
Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, sondern emittieren auch deutlich weniger umwelt- und gesundheitsbelastende Schadstoffe wie Feinstaub.

Europäische und Schweizer Normen: Vermeidung von Überschneidungen

In diesem Zusammenhang und aufgrund der Entwicklung der europäischen und schweizerischen Normen in diesem Bereich war eine grundlegende ÜbÜberarbeitung der letzten Ausgabe der G9 vom Januar 2010 notwendig. Ihr Inhalt war teilweise redundant geworden oder, schlimmer noch, stand im Widerspruch zu Normen, die in der Regelwerkshierarchie höher stehen. Die Gas-Unterkommission G-UK3 hat daher zunächst alle überflüssigen Inhalte entfernt, um die neue G9 komplementär zur internationalen Norm SN EN ISO 16923 «Erdgastankstellen – CNG-Tankstellen zur Betankung von Fahrzeugen» zu gestalten. Vor allem wurden die Kapitel bezüglich Kompressor- und Speicherräume und Aufstellung von Erdgasbetankungsgeräten im Gebäudeinnern gestrichen. Diese Themen werden durch übergeordnete Normen oder Richtlinien, wie die der SUVA oder der kantonalen Feuerversicherungsanstalten, abgedeckt. Ausserdem wurde beschlossen, den Anhang 2 «Muster eines Ex-Schutz-Dokuments» zu streichen – ein ähnliches Dokument ist bereits als Anhang zur Richtlinie G13 «Richtlinie für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen» enthalten. Das Thema wird vom SVGW in einem eigenständigen Reglement behandelt werden, auf das sich die Richtlinien beziehen werden.

 

 

Offene Punkte

Auf europäischer Ebene ist eine Norm für Fahrzeug-Füllvorrichtungen (prEN17278) in Vorbereitung. Sie befindet sich im Entwurfsstadium und kann noch nicht berücksichtigt werden. Das entsprechende Kapitel bleibt daher vorerst unverändert und wird zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet, wenn diese internationale Norm in der Schweiz in Kraft tritt.

Vernehmlassung und Inkraftsetzung

Während der Vernehmlassung gingen ca. zehn Antworten mit insgesamt 97 Kommentaren oder Bemerkungen von Institutionen wie Feuerwehren oder Vereine sowie von drei Tankstellenbetreiber ein. Die G-HK hat die vorgenommenen Änderungen genehmigt und der Inkraftsetzung per Sommer 2021 zugestimmt. Übrigens: Die G9 ist die einzige Richtlinie des SVGW, die auf Französisch erarbeitet und erst im Anschluss ins Deutsche übersetzt wurde.

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