Am 14. Mai 2025 traf sich die Gas-Hauptkommission zur zweiten Sitzung des Jahres. Als neues Mitglied wurde Thomas Leemann (Aare Energie AG, Vorsitz G-UK5 «Messung & Energiedaten-Management») begrüsst.
Die Ende März gemeinsam mit ÖVGW und DVGW in Zürich durchgeführte DACH-Tagung wurde als grosser Erfolg bewertet. Der persönliche Austausch zwischen den Verbänden und den Kommissionsvorsitzenden wird als sehr wertvoll erachtet und soll weiterhin jährlich alternierend in Österreich, Deutschland und der Schweiz stattfinden.
Die für den 23. Oktober in Biel vorgesehene Durchführung der Gastagung wurde gutgeheissen. Thematisch wird das Milizsystem, mit besonderer Betonung auf die Bedeutung der Mitarbeit durch Mitglieder in Fachkommissionen und Arbeitsgruppen, im Zentrum stehen. Eine Simultanübersetzung wird angeboten.
Aufgrund politischer Vorbehalte ist eine erneute Vernehmlassung des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) im Herbst 2025 wahrscheinlich. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) befasst sich mit dem Umgang von CO₂-Zertifikaten bei grenzüberschreitendem Gastransport. Seit dem 1. Mai 2025 können Förderanträge für neue Biogasanlagen gestellt werden. Der Bund stellt dafür 5 Mio. CHF zur Verfügung. Anträge können ab sofort eingereicht werden und der VSG steht bei Bedarf unterstützend zur Seite.
Es wurden zwei neue Projekte genehmigt: FOGA 0423 (Power-to-X-Hub in Obwalden/Freiburg inkl. Langzeitspeicherung) und FOGA 0424 (Vernetzung im Hydrogen Valley Alpenrhein). Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich neue Projektanträge inhaltlich von der Gasanwendung zum Thema Power-to-X verschoben haben. Die FOGA-Strategie soll bis Ende Jahr den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich aktuell sehr viele Richtlinien und Dokumente in Überarbeitung befinden. Eine grosse Herausforderung bleibt bestehen: Der personelle Nachbesetzungsbedarf in mehreren UKs ist hoch und es wird laufend schwieriger, Fachkräfte für die Mitarbeit zu motivieren.
Bei Interesse an der Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Kommissionen können Sie sich gerne Roman Huber (r.huber@svgw.ch) oder Diego Modolell (d.modolell@svgw.ch) melden. Wir freuen uns!
Die Umsetzung des IKT-Minimalstandards steht im Vordergrund. Ab dem 1. Juli 2025 ist dieser verpflichtend – eine zweijährige Übergangsfrist erlaubt den stufenweisen Aufbau. Vorfälle an kritischen Infrastrukturen müssen seit dem 1. April 2025 zwingend dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) gemeldet werden.
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