Der Hauptgrund für die laufende Überarbeitung ist die Integration der Thematik der Einspeisung erneuerbarer Gase (Biogas, synthetisches Methan, Wasserstoff) in bestehende Gasnetze in das Gas-Regelwerk. Im Folgenden wird ein Überblick zum aktuellen Stand des Regelwerks sowie zu laufenden und fürs nächste Jahr geplanten Arbeiten gegeben.
Neu erstellt wurde die Richtlinie H2 «Rohrleitungen für Wasserstoff». Sie macht technische und sicherheitstechnische Vorgaben zu Planung, Errichtung, Prüfung, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung von Wasserstoff-Rohrleitungen. Dabei werden sowohl bestehende Erfahrungen aus der Erdgasinfrastruktur als auch neue Erkenntnisse und Anforderungen berücksichtigt, die sich aus den physikalischen Eigenschaften und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Wasserstoff ergeben.
Die zweite auf den 1. Juli in Kraft gesetzte Richtlinie, die G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase», war grundlegend revidiert worden. Die Änderungen wurden bereits in einem Aqua & Gas-Artikel beschrieben (A&G 6/2025, S. 28). Bis anhin gab es zwei Reglemente, G209 und G210, die im Zusammenhang mit der G13 bedeutsam waren. Das Reglement G209 für die technische Abnahme, Zulassung und Betriebsaufsicht von Anlagen zur Einspeisung von Biogas wird aktuell überarbeitet und an die Änderungen der G13 angepasst. Es wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft gesetzt. Das Reglement G210 «Zulassungs- und Marktüberwachungsstelle ZMS» hingegen wird zurückgezogen. Dies, weil das Schweizer Herkunftsnachweissystem für Brenn- und Treibstoffe (HKN-System BT) am 1. Januar 2025 geändert hat. Seitdem ist nicht mehr die Clearingstelle des VSG dafür verantwortlich, sondern Pronovo, die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes, stellt die Nachweise aus, mit denen die Herkunft der in der Schweiz gehandelten biogenen Treib- und Brennstoffe garantiert wird.
Die Richtlinie G1 für Gasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze) wurde dahingehend überprüft und angepasst, dass auch Gasmischungen mit höheren Wasserstoffanteilen abgedeckt sind. Auch wenn die revidierte G1 erst Anfang nächstes Jahr in Kraft tritt, ist sie bereits jetzt im SVGW-Shop verfügbar. Die Richtlinie G4 «Periodische Sicherheitskontrollen» wurde neu erstellt. Sie wird ab Januar 2026 die beiden Empfehlungen G1006 und G1007 ersetzen. Zur Einführung dieser beiden Richtlinien sind im Herbst Webinare in Planung. Die genauen Daten folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Eine weitere Richtlinie, G7 für Gasdruckregelanlagen, wird momentan überarbeitet und soll am 1. Januar 2026 veröffentlicht werden. Ausserdem wird die Richtlinie G23 «Metering-Code Gas» derzeit angepasst und aktualisiert. Es ist geplant, sie auf Ende 2025/Anfang 2026 fertigzustellen. In diesem Zusammenhang steht auch die Revision der Empfehlung G1003 «Datenübermittlung mittels CSV».
Für das nächste Jahr ist die Überarbeitung der folgenden Richtlinien geplant: G14 «Erfassung von Schadensereignissen an Gasnetzen», G18 «Gasbeschaffenheit» (nur kleinere Anpassungen) und G21 «Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht». Schliesslich muss auch die Empfehlung G1001 für die Sicherheitsbeurteilung von Erdgasleitungen mit Betriebsdruck 1 bis 5 bar revidiert werden, vor allem um die neue Wasserstoffrichtlinie H2 zu integrieren.
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