Am 1. September 2025 trafen sich die Mitglieder Gas-Hauptkommission in Olten zu ihrer dritten Sitzung des Jahres. Ein zentrales Thema war die Revision von mehreren Dokumenten aus dem SVGW-Regelwerk. Die wichtigsten Entscheide werden nachfolgend erläutert.
Das Reglement G209 regelt die Abnahme, Zulassung und Betriebsaufsicht von Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase und wurde revidiert. Zum einen wurde die Entflechtung zwischen Sicherheit und technischen Anforderungen verbessert, zum anderen wurden die Anforderungen so formuliert, dass diese durch das TISG überprüft werden können. Die Mitglieder stimmten zu, dass die überarbeitete G209 per 1. September 2025 in Kraft tritt und das Reglement G210 «Zulassungs- und Marktüberwachungsstelle (ZMS)» ausser Kraft gesetzt wird. Durch die Übernahme der Aufgaben der Clearingstelle durch Pronovo entfallen die Aufgaben der ZMS, die das TISG bisher wahrgenommen hat. Dadurch ist die G210 obsolet geworden.
Ebenfalls beschlossen wurde die Revision der Richtlinie G14 «Erfassung von Unfall- und Schadenmeldungen» und des Reglements G222 «Datenverarbeitung für Schadensereignisse». Durch die Revision wird eine verbesserte Differenzierung zwischen Personen- und Sachschäden eingeführt, zudem sollen neu auch Ereignisse an Gasinstallationen gemeldet werden. Die Meldungen können ab sofort durch ein Online-Formular getätigt werden.
Mit der Standesänderung der Richtlinie G7 «Druckregelanlagen» entfällt künftig die Grössenbeschränkung für die Installation von Gasdruckregelanlagen in selten begangenen Räumen. Dieser Schritt bringt die Richtlinie in Einklang mit der überarbeiteten G1. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2026 geplant.
Es wurde entschieden, die H1000 «Empfehlung zu Planung, Bau und Betrieb von Rohrleitungsanlagen für den Transport von Wasserstoff» vorerst in Kraft zu belassen, damit zur Richtlinie H2 keine Lücken entstehen. Da die Richtlinie H2 bis zu einem Betriebsdruck von 30 bar gültig ist, muss jedoch die G1001 «Empfehlung für die Sicherheitsbeurteilung von Erdgasleitungen mit Betriebsdruck 1 bis 5 bar» überarbeitet werden.
Es wird nach wie vor ein Vorsitzender gesucht. Bevor diese Lücke gefüllt werden soll, möchte die Unterkommission zuerst UK komplettieren. Das Merkblatt «H2 in Gebäuden» wird durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, in welcher Vertreter des VKF, SVTI, SES, sowie Brandschutzexperten, Sicherheitsingenieure, Hersteller, Lüftungsexperten und Experten für Risikobewertungen beisitzen.
Die Überarbeitung der Richtlinie G23 (Metering-Code Gas) schreitet voran. Durch die neue Richtlinie G13 sind diverse Ergänzungen für Einspeiseanlagen notwendig. Zudem soll ein neues GWF-Regelwerk «Messpunktbezeichnung und OBIS-Codes» in Form eines Auszuges aus der G23 den Geltungsbereich auf Wasser und Fernwärme ausdehnen. In der Empfehlung G1003 «Datenübermittlung mittels CSV» sollen insbesondere die Datenformate besser vereinheitlicht werden.
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