Der Bundesrat hat Mitte September 2025 einen überarbeiteten Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in die Vernehmlassung geschickt. Ein erster Entwurf des Gesetzes war bereits 2019/2020 in der Vernehmlassung. Damals wurde eine Regulierung des Gasmarktes grundsätzlich befürwortet. Auch der SVGW hat zu diesem ersten GasVG-Entwurf eine Stellungnahme eingereicht. Nach Beginn des Ukraine-Konflikts beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), neue Eckwerte für das GasVG auszuarbeiten.
Der neue Gesetzesentwurf lag im Herbst 2024 vor. Einzelne Elemente der Vorlage stiessen jedoch auf anhaltende Kritik, insbesondere der Schwellenwert von 300 MWh Jahresverbrauch für die freie Lieferantenwahl. Das UVEK hat den Gesetzesentwurf auf der Grundlage dieser Rückmeldungen überarbeitet. Die umfangreichen Änderungen machen eine erneute Vernehmlassung erforderlich. Diese dauert bis zum 19. Dezember 2025.
Die Geschäftsstelle des SVGW beurteilt zurzeit den Gesetzesentwurf sowie den zugehörigen erläuternden Bericht und wird fristgerecht eine Stellungnahme einreichen.
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