Der SVGW anerkennt, dass eine regulierte Marktöffnung bestehende Rechtsunsicherheiten reduzieren kann. Gleichzeitig warnt er vor einer Überregulierung eines Marktes, der sich im strukturellen Rückgang fossiler Energieträger befindet. Der vorliegende Entwurf des GasVG versucht, einen schrumpfenden fossilen Markt nachträglich zu regulieren und erschwert gleichzeitig den Hochlauf erneuerbarer Gase. Damit verfehlt das GasVG aus Sicht des SVGW die energiepolitischen Zielsetzungen der Dekarbonisierung.
Der Begriff des kommunikationsfähigen Messsystems wird im Entwurf unzureichend definiert, insbesondere, da dieser entscheidend für den Marktzugang ist. Der SVGW fordert eine Präzisierung hinsichtlich Funktionsweise, Datenübertragungsintervallen und Datenspeicherung. Entscheidend ist zudem, dass Ausführung, Installation und Betrieb solcher Systeme zwingend den technischen Regelwerken des SVGW entsprechen müssen, um den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb nicht zu gefährden.
Der Entwurf beschränkt den Geltungsbereich auf Netze, die mehrheitlich Methan transportieren. Der SVGW empfiehlt zur eindeutigen Abgrenzung einen expliziten Verweis auf die SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit», welche die relevanten Gasfamilien unter Berücksichtigung der europäischen Normen definiert.
Der SVGW fordert, dass erneuerbare Gase explizit berücksichtigt werden. Netze müssten so weiterentwickelt werden, dass freie Kapazitäten für die Einspeisung und den Transport erneuerbarer Gase geschaffen werden können. Stilllegung oder Umrüstung auf Wasserstoff allein genügten nicht, um die Anforderungen an die laufende Transformation der Gasnetze abzudecken.
Beim Netzzugang für Einspeiseanlagen verlangt der SVGW verbindliche Verweise auf die Richtlinien G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase» und G18 «Gasbeschaffenheit». Einschränkungen bei der Einspeisung aufgrund unzureichender Netzkapazitäten seien zu vermeiden. Investitionen zur Schaffung freier Kapazitäten müssten als anrechenbare Netzkosten gelten, um die Dekarbonisierung nicht auszubremsen.
Die vorgesehene Liberalisierung des Messwesens für drittbelieferte Endverbraucher beurteilt der SVGW kritisch. Er weist auf mehrere Risiken hin:
Der SVGW fordert, etablierte Branchendokumente wie die Richtlinie G23 «Metering-Code Gas» als verbindlichen Standard festzulegen. Bei der Regulierung von Messtarifen dürfe es keine Kompromisse bei Messgenauigkeit, Netzsicherheit oder der Qualität bilanzierungsrelevanter Daten geben. Für den Informationsaustausch seien die bestehenden Regelwerke G23 und die in Überarbeitung befindende Empfehlung G1003 heranzuziehen.
Positiv würdigt der SVGW die Erwähnung des Subsidiaritätsprinzips im erläuternden Bericht. Im Gesetz selbst ist dieses jedoch unzureichend verankert. Der SVGW empfiehlt, das Prinzip analog zum Stromversorgungsgesetz explizit in den allgemeinen Bestimmungen des GasVG festzuschreiben und damit die Rolle der technischen Branchenorganisationen rechtlich abzusichern.
Der SVGW lehnt den Entwurf des Gasversorgungsgesetzes in der vorliegenden Form ab. Er bemängelt, dass das vorgeschlagene GasVG zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit und einer fehlgeleiteten Regulierung des fossilen Marktes führt sowie den Hochlauf erneuerbarer Gase behindert. Gleichzeitig signalisiert der Fachverband seine Bereitschaft, unter Einbezug des Milizsystems gezielte Anpassungen bestehender Regelwerke voranzutreiben. Ein zukünftiges Gasversorgungsgesetz muss die Transformation der Gasinfrastruktur technisch fundiert ermöglichen und aktiv begleiten.
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