Einen Schwerpunkt der Sitzung bildeten mehrere Revisionen im SVGW-Regelwerk. Die Kommission genehmigte eine Standesänderung der Richtlinie G21 «Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation des technischen Bereiches von Gasnetzbetreibern unter kantonaler Aufsicht», um aktualisierte Rahmenbedingungen (insbesondere im Zusammenhang mit Wasserstoff) zu berücksichtigen. Parallel wird eine umfassende Revision der Richtlinie vorbereitet. Ebenfalls beschlossen wurde eine Standesänderung der Richtlinie G14 «Erfassung von Schadensereignissen an Gasnetzen». Auf diese Standesänderung mit nur wenigen Anpassungen soll ebenfalls eine Komplettrevision folgen. Unter anderem soll darin neu eine verbindliche Datenlieferung für die Gasstatistik vorgesehen werden.
Diskutiert wurde zudem der Fortschritt des Projekts CH42 zum Netztransformationsplan für erneuerbare Gase. Der erste Ergebnisbericht stiess bei Kantonen und Behörden auf grosses Interesse. Ein weiterer Bericht ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Weitere Themen waren die zunehmenden Schwankungen der Gasqualität durch LNG-Importe und lokale Einspeisungen sowie Arbeiten zur Priorisierung von Richtlinien aufgrund neuer Anforderungen der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV). Auch Sicherheitsfragen bei Einspeiseanlagen und die Entwicklung von Wasserstoffanwendungen beschäftigten die Kommission.
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