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27. November 2015

Revidierte Gewässerschutzverordnung

Anliegen der Wasserversorger zu wenig berücksichtigt

Die revidierte Gewässerschutzverordnung, die der Bundesrat Anfang November genehmigt hat, berücksichtigt aus Sicht des SVGW die Anliegen der Wasserversorger und somit aller Trinkwasserkonsumenten zu wenig.

Die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen, allen voran den Pestiziden, in der unmittelbaren Umgebung von Trinkwasserfassungen, ist leider weiterhin nicht explizit untersagt. Gezielte Einschränkungen des Pestizideinsatzes in Grundwasserschutzzonen und die Beschränkung der Gesamtkonzentration an Pestiziden und ihrer Abbauprodukte auf 0.5 Mikrogramm/l im Grundwasser und in den Fliessgewässern fehlen in der Verordnung. Der SVGW wird gerade wegen dieser weiterhin vorhandenen Regulationslücken auch in Zukunft für die genannten Anliegen der Wasserversorgung und damit für ein möglichst naturnahes Wasser kämpfen.

Positiv erachtet der Verein die Aufrüstung bestimmter Abwasserreinigungsanlagen mit einer zusätzlichen Klärstufe, welche die Elimination von Spurenstoffen sicherstellt. Die Regulierungen in der revidierten Verordnung für Grundwasserschutzzonen in Karstgebiete, um diese besser auf die Eigenschaften dieser Grundwasserleiter abzustimmen, dürften auch dazu ihren Zweck erfüllen, nämlich die Konflikte zwischen Grundwasserschutz und Bodennutzung abzuschwächen.

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