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01. Januar 2016

Veränderte Rahmenbedingungen

Neue Zertifizierungsreglemente im Bereich Wasser

Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen drängte sich im Bereich Wasser die Überarbeitung sämtlicher Zertifizierungsreglemente auf. Für Trinkwasserverteilsysteme mit Rohren aus PE-RT (Polyethylen raised temperature) wurde zudem das neue Zertifizierungseglement ZW-139 erstellt. Dieses stützt sich auf die als europäische Norm übernommene ISO Normenreihe 22391.

Die Frabo-Klage gegen den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), die Umstrukturierung der Technischen Prüfstelle Wasser (TPW), das Erarbeiten der ZW Reglemente 102/ff und die Änderung der zukünftigen gesetzlichen Grundlagen, machten eine Gesamt-Überarbeitung der Zertifizierungsreglemente im Bereich Wasser notwendig. In diesem Zusammenhang wurden auch das ZW-Reglement 101 "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SVGW Zertifizierungsstelle Wasser SVGW ZertW" erneuert und für die einzelnen Produktegruppen die zurzeit aktuellen EN oder ISO Normen abgeklärt. Mit Hilfe der Übersichtsliste lassen sich die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorversion in Erfahrung bringen.

Zukünftig bilden generell EN oder ISO-Normen die allgemeinen Zertifizierungsgrundlagen. Um einer Marktbehinderung vorzubeugen, werden ausser den hygienischen, in der Regel keine zusätzlichen SVGW-Anforderungen an die Produkte gestellt. Bei den SVGW-eigenen Anforderungen wurden die Prüfverfahren und Anforderungen klar umschrieben.

Redaktionelle Änderungen in allen ZW-Reglementen
  • Ersetzen von Begriffe wie TPW, W/TPW durch ZW und Zertifizierungsstelle Wasser
  • Zusammenfassung von Ziel- und Geltungsbereich in einen neuen Abschnitt "Anwendungsbereich"
  • Ersatzlose Streichung des Verweises auf gesetzliche Grundlagen
  • Spezifische Anforderungen in der Regel gemäss einer EN Norm
  • Hygienische Unbedenklichkeit gemäss den Reglementen ZW 102/ff
  • Fremdüberwachung gemäss Reglement ZW 101

Alle revidierten ZW-Reglemente wurden von der Kommission W-UK 7 (Haustechnik) am 23.09.2015 verabschiedet. Anlässlich der Sitzung vom 20.11.2015 wurden sie von der Hauptkommission Wasser (W-HK) genehmigt und auf den 1. Januar in Kraft gesetzt.

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