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28. August 2019

Verordnung zur Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN)

VTN-Musterstellungnahme SVGW zur Verfügung

Die SVGW Geschäftsstelle hat zusammen mit Wasserversorgern eine Stellungnahme zur vorgelegten VTN-Revision erarbeitet. Diese Muster-Branchenstellungnahme steht ab sofort allen Wasserversorgern in Deutsch und Französisch und Italienisch zur Einreichung zur Verfügung. Eingabetermin ist der 5. September 2019.

Im vorgestellten Entwurf wurde auch der Namen angepasst. Neu heisst das Dokument «Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen», im Folgenden mit VTM abgekürzt. Der SVGW unterstützt den vorliegenden Entwurf. Insbesondere regelt die VTM neu das Vorgehen in allen Mangellagen und geht damit klar über die früheren Szenarien hinaus, u.a. ist nun auch Trockenheit als Mangellage mitzuberücksichtigen.

Grundsätzlich begrüsst der SVGW die vorliegende Totalrevision der VTN und den Ansatz, neu vermehrt auf sogenannte Mangellangen zu fokussieren und die Resilienz zu stärken. Der SVGW stimmt dem Entwurf deshalb mehrheitlich zu. Einzig bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton, Wasserversorgung und Krisenorganisation sehen wir noch Klärungsbedarf.

Machen Sie mit

Die Stellungnahme zur VTM steht nun den Wasserversorger als Basis für eigene Eingaben zur Verfügung. Zahlreiche Eingaben aus allen Landesteilen stärken das Gewicht der Wasserbranche. Die Stellungnahme muss bis 5. September elektronisch als Word und PDF an folgende Adresse geschickt werden: energie@bwl.admin.ch

Dokumente

 

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung von Wasserversorgern sowie Vertretern von kantonalen Ämtern und Bundesstellen einen Entwurf zur Verordnung zur Trinkwasserversorgung in Notlagen erarbeitet. Der SVGW war ebenfalls in der Vorbereitung involviert.

Die ursprüngliche Version der Verordnung zur Trinkwasserversorgung in Notlagen stammt aus dem Jahr 1991 und soll modernisiert werden. Der Fokus in der VTM liegt vermehrt auf der Stärkung der Resilienz der Wasserversorgung, damit diese so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt und Versorgungsstörungen vermieden oder rasch behoben werden können. Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sollen klar definiert werden.

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