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30. März 2020

Coronavirus

Corona-Virus Covid-19 und die Wasserversorgung

Der SVGW hat die wichtigsten Punkte zum Coronavirus im Zusammenhang mit Trinkwasser zusammengefasst. Es wurde aufgrund der derzeit verfügbaren Informationen erarbeitet und wird bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen aktualisiert.
Was ist der Coronavirus?

Der örtliche Ursprung der Coronavirus-Epidemie in China ist wahrscheinlich ein Markt der zentralchinesischen Stadt Wuhan. Dort wurden nebst Fisch auch Fledermäuse, Schlangen und weitere Wildtiere gehandelt. Das Virus wurde von Tieren auf den Menschen übertragen. Seither wird das Virus von Mensch zu Mensch übertragen. Die durch das neue Coronavirus verursachten Krankheit hat die WHO am 11. Februar 2020 einen offiziellen Namen gegeben: COVID-19, kurz für «coronavirus disease 2019» oder auf Deutsch Coronavirus-Krankheit 2019. Bei der Krankheit haben die Menschen zum Beispiel Husten oder Fieber. Alte und schon kranke Menschen sind besonders gefährdet und können sterben. Weitere Informationen auf der Website des BAG.

Kann das Covid-19 über Trinkwasser übertragen werden? 

Die WHO beschreibt in einem «technischen Bericht» wie sich das neue Coronavirus COVID-19 im Wasser verhält. Das Wichtigste: es gibt bis heute keine Hinweise darauf, dass COVID-19 über Trinkwasser weitergegeben werden kann. Schweizer Trinkwasser ist hygienisch von hervorragender Qualität und eignet sich auch während einer Pandemie zum Trinken. Auch gäbe es keine Hinweise, dass das Virus über Abwassersysteme weitergegeben werde. 

Auch das Deutsche Umweltbundesamt kommt zum Schluss, dass eine Übertragung von COVID-19 über Trinkwasser als unwahrscheinlich gilt. Wasser stelle keinen relevanten Übertragungsweg dar, heisst es. 

COVID-19 wird hingegen hauptsächlich über Tröpfcheninfektion übertragen, wenn also jemand niest oder hustet. Auch kann das Virus durch Berühren der Schleimhäute (Mund, Nase, Augen etc.) weitergegeben werden, weshalb häufiges, richtiges Händewaschen und sich nicht ins Gesicht fassen sehr wichtig ist (siehe Hygieneweisungen  des BAG). An Händen alleine kann das Virus noch nichts ausrichten (keine Infektion über die gesunde Haut). 

 

Ist Betriebspersonal von Trinkwasserversorgern besonders gefährdet? Welche Schutzmassnahmen müssen getroffen werden? 

Für Mitarbeitende von Wasserversorgungen besteht keine erhöhte Gefahr durch Covid-19. Die Wasserversorgungen sind jedoch verpflichtet, alles Notwendige vorzubereiten, dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann (siehe Pandemieplan GW 1003). Wichtig sind hierbei insbesondere die Vorgaben des BAG zur persönlichen Hygiene (Händewaschen) und Abstandhalten.

Wie kann der Betrieb einer Wasserversorgung im Pandemiefall aufrechterhalten werden? 

Den Wasserversorgern steht ein Pandemieplan zur Verfügung, welcher sie anleitet, den Versorgungsbetrieb auch während einer Pandemie zu gewährleisten. Dabei geht es darum die für die Versorgung mit Trinkwasser wichtigen Positionen im Betrieb besetzt zu halten, um damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wichtig ist dabei auch, dass die präventiven Hygienemassnahmen wie richtiges Händewaschen und Abstandhalten, gemäss den Vorgaben des BAG, eingehalten werden. Damit soll der gleichzeitige Ausfall eines Grossteils des Personals möglichst verhindert werden.

Besondere Vorkehren bei Arbeiten an der Versorgungs-infrastruktur

Bei Arbeiten an «offenen» Wasseroberflächen

Wie bereits erwähnt, besteht grundsätzlich keine Gefahr, dass das Virus über das Trinkwasser verbreitet wird. Trotzdem empfehlen wir Arbeiten bei «offenem Zugang» zum Trinkwasser momentan aus psychologischen Gründen nicht vorzunehmen

Bei der Wasseraufbereitung

Die Wasserversorgung muss frühzeitig sicherstellen, dass kritische Komponenten und Produkte für die Wasseraufbereitung (z.B. Flockungsmittel, Chemikalien zur Desinfektion wie Ozon u.a.m.) und Ersatzkompomemtzen wie UV-Strahler weiterhin bezogen werden können bzw. genügend an Lager sind.

Bei der Reservoir-Reinigung

Aufgrund von aktuellen Studien (WHO, Umweltbundesamt D) kann man davon ausgehen, dass COVID-19 nicht über Trinkwasser übertragen wird. Aus unserer Sicht steht einer geplanten Reservoirreinigung nichts im Weg. Selbstverständlich sind bei der Arbeit die Weisungen des Bundes zu beachten.

Bei Stilllegung von Gebäuden – was ist zu beachten? 

Aufgrund der Coronakrise mussten Restaurants, Hotels, Schulen u.a.m. geschlossen werden. Dabei ergeben sich neue Gefährdungen insbesondere durch Legionellen und weitere hygienische Probleme durch stehendes Wasser. Die Fachkommissionen des SVGW haben ein Faktenblatt ausgearbeitet mit den wichtigsten Hinweisen, was bei längerer Stillegung von Gebäuden und der Wiederinbetriebnahme zu tun ist: Faktenblatt «Trinkwasserhygiene in Gebäuden während der Covid-19-Pandemie»

Branchenschutzkonzept unter Covid-19

Das Branchenschutzkonzept für Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorger wurde unter Verwendung der Vorlage des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) als SVGW-Branchenlösung erarbeitet und liegt nun zum kostenlosen Bezug für die Versorgungsunternehmen vor.

Dürfen noch Führungen gemacht werden? 

Nein, der Bundesrat hat Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen untersagt. Von Führungen, Anlässen wie Tage der offenen Türen etc. ist bis auf weiteres abzusehen. Vgl. aktuelle Weisungen des Bundes.

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