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08. Mai 2020

Stellungnahme zur Parlamentarische Initiative 19.475

Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

In seiner Stellungnahme unterstützt der SVGW den Gesetzesentwurf, u.a. begrüsst er die Festlegung des Zieles gemäss NAP, wonach eine deutliche Reduktion von Pestizid-Metaboliten im Grundwasser bis 2027 zu erreichen ist. Zur Stärkung des vorsorglichen Schutzes der Trinkwasserressourcen schlägt der SVGW darüber hinaus weitere zentrale Elemente und Konkretisierungen vor.
  

Am 8. Oktober 2019 hat die WAK-Kommission des Nationalrates der Ausarbeitung einer parlamentarischen Initiative (PaIV 19.475) zugestimmt, welche die gesetzliche Verankerung eines verbindlichen Absenkpfads mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden verlangt. An der Kommissionssitzung vom 20. Januar 2020 hatte die WAK-S einen Gesetzesvorschlag zur parlamentarischen Initiative PaIV 19.475 diskutiert, der ein Reduktionsziel gemäss Nationalem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel NAP verfolgt. Die konkreten Massnahmen sollen durch die Branchen selbst festgelegt werden. Die PaIV 19.475 sollte ergänzend zur Agrarpolitik AP22+ stehen und zeitlich parallel zur AP22+ diskutiert werden können. Die Vernehmlassung wurde im Februar eröffnet und geht am 17.5.2020 zu Ende.

Die Botschaft zur AP22+ wurde am 13. Februar 2020 veröffentlicht. Sie beinhaltet auch ein Massnahmenpaket als Antwort auf die TWI, das neben Massnahmen zur Reduktion des Pestizideinsatzes u.a. auch einen verbindlichen Absenkpfad des Stickstoffeintrages enthält. Der Inhalt der Botschaft zur AP22+ wurde inzwischen von verschiedenen politischen Parteien und Interessengruppen kommentiert. Demnach besteht ein eher kritischer Tenor – aus unterschiedlichen Gründen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Botschaft zur AP22+ zur umfassenden Überarbeitung zurückgewiesen wird. Die Behandlung der beiden Geschäfte PaIV 19.475 und AP22+ in den Räten war ursprünglich für Herbst/Winter 2020 vorgesehen. Bedingt durch die Corona-Krise könnten die Gesetze, die auf der Basis einer überarbeiteten Botschaft zur AP erarbeitet würden, wohl frühestens 2023 in Kraft treten. Damit ist entgegen der ursprünglichen Absicht der WAK-S eine inhaltliche Abstimmung der Geschäfte PaIV 19.475 und AP22+ zeitlich nicht möglich. Weiter wird bis zum Abstimmungstermin unklar bleiben, welche Massnahmen zum Schutz der Gewässer vor Pestizid- und Stickstoffeinträgen in der AP22+ enthalten sein werden.

In seiner Stellungnahme unterstützt der SVGW den Gesetzesentwurf, u.a. begrüsst er die Festlegung des Zieles gemäss NAP, wonach eine deutliche Reduktion von Pestizid-Metaboliten im Grundwasser bis 2027 zu erreichen ist (Siehe NAP S.22/78). Zur Stärkung des vorsorglichen Schutzes der Trinkwasserressourcen schlägt der SVGW darüber hinaus noch weitere Elemente und Konkretisierungen vor.

Stellungnahme SVGW (de)

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