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01. Juli 2021

Zertifizierung im Bereich Wasser

Neuerungen bei den Zertifizierungsreglementen

Zahlreiche Zertifizierungsreglemente im Bereich Wasser wurden neu erstellt, überarbeitet oder redaktionell angepasst und auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Alle sind kostenlos erhältlich im Online-Shop des SVGW.
Javier Fernandez 
Allgemeine Geschäftsbedingungen ZW101

Von der Geschäftsleitung wurde das angepasste Reglement ZW101 im Juni 2021 verabschiedet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVGW-Zertifizierungsstelle Wasser wurden an verschiedenen Stellen präzisiert und um den Anhang 5 «Fremdüberwachung» erweitert.

Redaktionelle Anpassungen von Zertifizierungsreglementen

Anlässlich der Sitzung vom 13.04.2021 wurden folgende Reglemente redaktionell angepasst und von der W-UK7 per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt:

•  ZW107/4 «Selbstschlussarmaturen» (vormals ZW151)

•  ZW107/5 «Sanitärarmaturen mit elektronischer Öffnungs- und Schliessfunktion» (vormals ZW170)

•  ZW109/1 «Filter» (vormals ZW109)

•  ZW115 «Warmwasserbereiter, Speicher-Wassererwärmer und Warmwasserspeicher»: Bisher mussten die Prüfresultate für den Nachweis der energetischen Anforderungen von einer nach EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüfstelle oder von einem SVGW zertifizierten Werksprüfstand erstellt werden. Neu können die Prüfresultate auch von einem gleichwertig beurteilten Werksprüfstand erstellt werden.

•  ZW126 «Kugelhähne (mit langsam schliessenden elektrischen oder pneumatischen Antrieben)»: Das Reglement wurde ergänzt um die Anforderungen der EN 60730-2-8 und der Richtlinie W3

•  ZW130 «Nicht aushärtende Dichtmittel»: Das Reglement wurde ergänzt um die Anforderung, dass der Nachweis der Rezepturüberprüfung erbracht werden muss.

•  ZW143 «Probenahmearmaturen»: Das Reglement wurde ergänzt um die Anforderung, dass Absperrvorrichtungen nicht metallisch dichtend sein dürfen.

Neue und überarbeitete Zertifizierungsreglemente

Die W-HK setzt per 1. Juli 2021 folgende von der W-UK7 verabschiedeten neuen und angepassten Reglemente in Kraft:

•  ZW109/2 «Grobfilter für Apparatebau» (neues Reglement für Nennweiten DN 6 bis DN 50)

•  ZW161/1 «PE-Reiniger» (neues Reglement mit chemischen und physikalischen Anforderungen an die Reinigungsmittel und mechanischen Anforderungen an die Behälter)

•  ZW162 «Druckrohre, Formstücke und Zubehörteile aus duktilem Gusseisen (Ergänzung des Reglements mit auf internationalen Normen basierenden neuen Anforderungen für die Innenbeschichtungen und Innenauskleidungen)

•  ZW171/1 «Grobfilter» (neues Reglement für Zwischenseiher, Schmutzfänger, Steinfänger für Nennweiten DN 50 bis DN 2000)

•  ZW171/2 «Trinkwasserschutzventile» (TWSV) (neues Reglement für Trinkwasserschutzventile für den Einsatz bei Sprinkleranlagen in den Nennweiten DN 50 bis DN 500)

•  ZW171/3 «Rückflussverhinderer mit Leckanzeige» (neues Reglement für Rückflussverhinderer mit Leckanzeige für den Einsatz in der Löschwasserversorgung in den Nennweiten DN 50 bis DN 500)

Die S-AG6 erarbeitete zwei neue Reglemente der ZW102/ff-Serie «Materialien in Kontakt mit Trinkwasser». Diese wurden vom Vorstand per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt:

•  ZW102/4A «Materialien in Kontakt mit Trinkwasser – Hygienische Beurteilung von anorganischen nichtmetallischen Materialien: Email»

•  ZW102/4B «Materialien in Kontakt mit Trinkwasser – Hygienische Beurteilung von anorganischen nichtmetallischen Materialien: Keramik»

Alle ZW-Reglemente sind im SVGW-Shop zu finden und können kostenlos heruntergeladen werden.

 

 

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