Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
16. Juni 2022

Gewässerschutzverordnung

Verbesserungen im Gewässerschutz werden konkret

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Vernehmlassung zur revidierten Gewässerschutzverordnung eröffnet. Trinkwasser und Oberflächengewässer sollen besser vor Pestiziden geschützt werden. Das soll die sichere Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser stärken und einen Beitrag an den Erhalt der Artenvielfalt leisten. Der SVGW beteiligt sich an der Vernehmlassung - und verlangt einige Anpassungen.
Rolf Meier 

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 eine Gesetzesvorlage verabschiedet, mit der das Chemikaliengesetz, Gewässerschutzgesetz und Landwirtschaftsgesetz abgeändert werden mit dem Ziel, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) bis Ende 2027 um 50% zu verringern.

Das Parlament hat nun auf der Basis des Bundesgesetzes über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden das Gewässerschutzgesetz (GSchG) ergänzt. Neu wird gemäss Art. 9 Abs. 3 die Zulassung eines Pestizids überprüft und angepasst, wenn es «wiederholt» und «verbreitet» die festgelegten Grenzwerte in den Gewässern überschreitet. Gemäss dem aktuellen Vorschlag zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) soll dies geschehen, wenn ein PSM in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in mindestens drei Kantonen, in fünf Gewässern und in fünf Prozent der untersuchten Gewässer Höchstwertüberschreitungen aufweist.

Zudem möchte der Bundesrat durch Kontrollen und wenn nötig anschliessenden Sanierungen von Befüll- und Waschplätzen sicherstellen, dass von Plätzen, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden, keine Pflanzenschutzmittel mehr in die Gewässer gelangen und Schaden anrichten können. Dies soll bis Ende 2028 erfolgen.

Schliesslich möchte der Bundesrat die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes stärken. Seit 1972 haben die Kantone die Pflicht, Schutzzonen rund um Trinkwasserfassungen auszuscheiden. Damit wird zum Beispiel sichergestellt, dass keine Strassen oder Häuser direkt dort gebaut werden, wo wertvolles Trinkwasser gefasst wird. Auch darf in diesen Gebieten keine Gülle ausgebracht werden. Bei rund einem Drittel der Trinkwasserfassungen müssen die Kantone die Schutzzonen noch festlegen oder anpassen. Deshalb sollen die Kantone verpflichtet werden, bis Ende 2030 fehlende Schutzzonen auszuscheiden, nicht getroffene Schutzmassnahmen sollen bis spätestens Ende 2034 umgesetzt werden.

Die Geschäftsstelle des SVGW hat in Rücksprache mit der W-HK und weiteren Branchenvertretern eine Vernehmlassungsantwort formuliert und begrüsst darin grundsätzlich die vorgeschlagenen Anpassungen – insbesondere die Konkretisierung des Art. 9 Abs. 3 des GSchG zur Überprüfung der Zulassung von PSM bei verbreiteter und wiederholter Überschreitung von Grenzwerten.

Eine Verbesserung und Ergänzung der Vorlage erachten wir in folgenden Bereichen als unerlässlich:

  • Die Fristen für die rechtskonforme Ausscheidung von Schutzzonen sind zu lange, zumal die Pflicht zur Ausscheidung von Schutzzonen schon seit 1972 besteht und die damit verbundenen Vollzugsaufgaben nicht mit genügender Konsequenz angegangen wurden. Wir beantragen daher um mindestens zwei Jahre verkürzte Fristen.
  • Die Übergangsbestimmungen bei der Kontrolle und Sanierung von Befüll- und Waschplätzen von PSM erscheinen uns zu lange. Die Kantone sind bereits heute verpflichtet, Landwirtschaftsbetriebe regelmässig zu kontrollieren. Eine Frist von vier Jahren für eine bestehende Verpflichtung ist deshalb zu lange. Der SVGW beantragen daher, dass die Erhebungen und Kontrollen bis spätestens Ende 2024 abgeschlossenen sind. Auf Plätzen, bei denen das mit Pflanzenschutzmitteln verschmutzte Abwasser in ein Gewässer oder in eine kommunale Abwasserreinigungsanlage eingeleitet wird oder versickern kann, sind die Mängel je nach Schwere der Gewässergefährdung umgehend, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026 zu beheben.
  • Die Konkretisierungen des Art. 9 Absatz 3 des GSchG gehen nach Ansicht des SVGW zwar in die richtige Richtung. Allerdings besteht bei der vorgeschlagenen Regelung das Risiko, dass die Resultate vom Messnetz abhängig werden, weshalb der SVGW vorschlägt, dass bereits Höchstwertüberschreitungen in drei Kantonen und fünf Gewässern zu einer Überprüfung und Anpassung der Zulassung eines PSM führen.

Die Vernehmlassung zur revidierten GSchV läuft noch bis am 10. August 2022.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.