Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
16. Februar 2023

Fördermöglichkeiten

Neue Trinkwasserkraftwerke werden gefördert

Mit der Revision verschiedener Verordnungen im Energiebereich wurden die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ausgebaut. Seit 1. Januar 2023 können so auch neue Kleinwasserkraftanlagen, wie Trink- oder Abwasserkraftwerke, einen Investitionsbeitrag erhalten.

Mit dem Revisionspaket wurde das Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem durch Investitionsbeiträge ersetzt. Neben der Photovoltaik werden dadurch auch andere einheimische erneuerbare Energien gestärkt. Die Förderung für die Stromproduktion aus Wasserkraft, Wind, Geothermie und Biomasse wird ausgebaut. Für Trinkwasserkraftwerke sind in der Energieförderungsverordnung (EnFV) folgende Investitionsbeiträge vorgesehen.

Neuanlagen

Bis anhin konnten Investitionsbeiträge nur bei Erneuerung und Erweiterung bestehender Kleinwasserkraftwerke bezogen werden. Mit dem Wechsel auf Investitionsbeiträge stehen ab 1. Januar 2023 auch für Neuanlagen wieder Fördermittel zur Verfügung. Neuanlagen werden mit einem Investitionsbeitrag von 50% der anrechenbaren Investitionskosten gefördert. Der Anteil kann sogar 60% betragen, wenn mindestens 50% der Produktion im Winterhalbjahr erzeugt werden, und diese Winterproduktion mindestens 5 GWh beträgt. Eine Untergrenze für die Förderung besteht, nämlich eine Mindestleistung von 1 MW, doch Trinkwasserkraftwerke sind davon ausgenommen.

Erheblich Erweiterungen

Die Regeln für Investitionsbeiträge für erhebliche Erweiterungen sind dieselben wie im Falle von Neuanlagen. Die Erheblichkeit einer Erweiterung wird durch verschiedene Kriterien definiert (z.B. Erhöhung der Bruttofallhöhe, Nutzung zusätzlichen Wassers, Erhöhung der Nettoproduktion). Diese Kriterien sind in Art. 47 Abs. 1 EnFV aufgelistet.

Erhebliche Erneuerungen

Erhebliche Erneuerungen werden mit 40% der anrechenbaren Investitionskosten gefördert, wenn die Leistung weniger als 1 MW beträgt. Dieser Anteil wird bei einer Leistung von bis zu 10 MW proportional auf 20% reduziert. Bei grösseren Wasserkraftwerken liegt der Investitionsbeitrag bei 20%. Dabei muss die Investition der Erneuerung im Verhältnis zur durchschnittlichen Nettoproduktion mindestens 14 Rp./kWh betragen. Die weiteren Details der Erheblichkeit einer Erneuerung sind in Art. 47 Abs. 2 EnFV geregelt. Informationen zu den Investitionsbeiträgen für Wasserkraftwerke wie auch die Gesuchsunterlagen sind auf der BFE-Website zu finden.

Fördermöglichkeiten für Stromsparmassnahmen

Nicht nur für die Stromerzeugung aus Trinkwasser, sondern auch für Stromsparmassnahmen gibt es seit längerem verschiedene Fördermöglichkeiten. Insbesondere durch den Einsatz von effizienten Pumpen sowie eine systematische Optimierung des Betriebs (Pumpregime) lassen sich der Energieverbrauch und damit die Energiekosten von Wasserversorgungen deutlich senken. Hierzu gibt es folgende Förderprogramme:

  • ProKilowatt: Ersatz von ineffizienten Anlagen. Der Förderbeitrag, der bis zu 30 % der Investitionskosten betragen kann, soll Anreize setzen, bestehende Anlagen zu erneuern und in hocheffiziente Technologien zu investieren.
  • Pumpind: Ersatz von ineffizienten Pumpen. Pumpind fördert effiziente Pumpen in Nichtwohngebäuden.
  • Opti-Town: Stromeffizienz in öffentlichen Gebäuden/Anlagen. Das Programm fördert den Ersatz, aber auch die Optimierung von Lüftungsanlagen, Kälteanlagen, Druckluftanlagen, Trocken-/Nassläuferpumpen und Innenbeleuchtung.

Auskünfte zu den für Wasserversorgungen interessanten Fördermöglichkeiten gibt gerne Rolf Meier, Leiter des Bereichs Wasser beim SVGW: E-Mail: r.meier@svgw.ch.

Informationen zum Thema sind zudem auf der InfraWatt-Website erhältlich: Trinkwasser – InfraWatt.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.