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11. März 2024

Expertenempfehlung

Neue Entschädigungsansätze für Schächte und Leitungen

Mit den Entschädigungsansätzen wird der landwirtschaftliche Einkommensausfall als Folge der Ertragseinbusse und des Mehraufwandes beim Schacht abgegolten und das Durchleitungsrecht für 25 Jahre vergütet. Die Entschädigungsansätze für Schächte und Leitungen wurden per 31.12.2023 angepasst.

Landwirte werden für Schächte und Leitungen auf landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb der Bauzone, für Ertragseinbussen und Mehraufwand, finanziell entschädigt. Diese Entschädigungsansätze werden alle zwei Jahre angepasst und umfassen die Abgeltung des Einkommensausfalles als Folge der Ertragseinbusse und des Mehraufwandes beim Schacht sowie eine Vergütung für das Durchleitungsrecht.

Alle zwei Jahre eine Anpassung

Teuerungsbedingte Anpassungen erfolgen in Abständen von 2 Jahren nach dem Lebenskostenindex (Index der Konsumentenpreise) des Bundesamtes für Statistik (Index auf Basis Dez. 2015 = 100%):

• Stand per 31.12.2021 = 102.40
• Stand per 31.12.2023 = 107.10

Anpassungen in Folge des Zinsumfeldes erfolgen in Abständen von 2 Jahren innerhalb der Bandbreite von minimal 1.0% und maximal 5.0%. Aktuell massgebend ist ein Kapitalisierungssatz von 1.125%. Ändern die Rahmenbedingungen erheblich, können die Parteien eine Überprüfung der Ansätze verlangen.

Entgoltene Rechte und Verpflichtungen

Das Durchleitungsrecht umfasst grundsätzlich folgenden Elemente:

  • Das dingliche Recht, eine Rohrleitungs- oder Kabelanlage zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und in Rohranlagen Kabel nachzuziehen
  • Das Recht zur jederzeitigen Vornahme von Kontroll-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten
  • Das Recht zur Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch
  • Die Verpflichtung alles zu unterlassen, was den Bau und Betrieb sowie die Ăśberwachung der Anlage gefährdet oder stört
  • Die Verpflichtung zur Ăśberbindung der Dienstbarkeit auf Rechtsnachfolger
     
Geltungsbereich

Die Ansätze gelten für Schächte sowie für erdverlegte Leitungen und Kabelanlagen in landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb der Bauzonen. Sie sind anwendbar bei:

  • neu zu erstellenden Anlagen
  • Neuentschädigung abgelaufener, befristeter Verträge
  • Nachentschädigung bei Verträgen mit unbefristeter Laufzeit
Entschädigungsansätze für Schächte und Leitungen

Alle Informationen und Details zu den Entschädigungsansätzen finden Sie hier zum Download.

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