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07. Juli 2025

Auswirkungen neuer Bauverfahren auf das Grundwasser

Neue Arbeitsgruppe S-AG11 gestartet

Nachdem der Vorstand anlässlich seiner Sitzung im Dezember 2024 der Bildung einer neuen speziellen Arbeitsgruppe rund um das Thema «Auswirkungen neuer Bauverfahren auf das Grundwasser» grünes Licht erteilt hat, konnte Ende Mai 2025 - nach verschiedenen Vorbereitungsarbeiten – die erste Sitzung durchgeführt werden.
Rolf Meier 

Der Untergrund wird zunehmend durch verschiedene Akteure genutzt, was teilweise stark negative Auswirkungen auf die Wasserversorgung, die Grundwasserqualität und die Versorgungssicherheit haben kann. Leider sind schon verschiedene Negativbeispiele bekannt geworden, wo wegen Projekten im Untergrund die Fassungen verschmutzt oder gar temporär trockengefallen sind und dann aufgegeben werden mussten.

Das Ziel der neu gegründeten Arbeitsgruppe S-AG11 ist es, als Kompetenzzentrums von Fachspezialisten aus verschiedenen Branchen zu Einbauten in Grundwasservorkommen, interkantonale Merkblätter zu erarbeiten. Diese sollen vor allem den kantonalen Bewilligungsbehörden als Orientierung dienen, was bei neuen Projekten zu beachten ist und wie dem Grundwasserschutz Rechnung getragen werden kann. Oberstes Ziel ist die einheitliche Umsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung.

Zielgruppe hauptsächlich Behörden

Die zu erarbeitenden interkantonalen Merkblätter sollen hauptsächlich den kantonalen Vollzugsbehörden als anerkannte und breit abgestützte «Regel der Technik» dienen. Darüber hinaus sind die Merkblätter aber auch als Orientierungshilfe für die Baubranche, Bauingenieure, die Forschung (FH und Hochschulen) und andere Verbände (VSA) gedacht.

Zusammensetzung und geplante Themen

Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter verschiedener kantonaler Vollzugsbehörden an (Vorsitz: Lawrence Och vom Amt für Umwelt des Kt. Thurgau). Bei Bedarf und themenabhängig kann die S-AG11 durch externe Spezialisten ergänzt werden. Als dringendste und wichtigste Aufgabenstellung, die zuerst bearbeitet werden soll, sind Fragen in Zusammenhang mit der 10%-Regel bei Einbauten im Grundwasser, wie beispielsweise Energiepfählen, zu beantworten. Gemäss dieser Regel sind in Gewässerschutzbereichen Au Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel in Ausnahmefällen durch den Kanton bewilligbar, sofern die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindert wird. Weitere Themen für einen späteren Zeitpunkt wären:

  • Abstände zu ARA
  • Wärmeeintrag durch Bauten im Grundwasser
  • Umgang mit Schadstofffahnen im Grundwasser und deren Verschleppung durch Bauarbeiten
  • Risikomanagement bei Verfahren und eingesetzte Fremdstoffe - eine Interpretationshilfe fĂĽr Bewilligungsbehörden
Rolle und Bedeutung fĂĽr den SVGW

Der SVGW ist die wichtigste Netzwerkorganisation in der Wasserversorgungsbranche und kann die relevanten Akteure zusammenbringen, um wichtiges Branchenwissen zu erarbeiten. Dieses Branchenwissen kommt auch den Wasserversorgern zugute – zentrale Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe werden in bestehende Richtlinien (W2 – Sicherstellung des Grundwasserschutzes bei Trinkwasserfassungen / W12 – Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen) einfliessen, diese punktuell ergänzen und damit wiederum die Sicherheit von Trinkwasser verbessern.

Kontakt: Rolf Meier, r.meier@svgw.ch oder 044 288 33 67

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