Der Aufschrei im Kanton St. Gallen war gross, als die PFAS-Höchstwerte in der OLMA-Bratwurst überschritten wurden. Das Fleisch der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe konnte nicht mehr verkauft werden und der Kanton musste substanzielle finanzielle Mittel in Form von Härtefallentschädigungen und Überbrückungskrediten sprechen, um die betroffenen Betriebe vor dem finanziellen Aus zu bewahren. Diese Situation nahm Ständerat Benedikt Würth zum Anlass, um über die Motion 25.3421 vom Bundesrat eine praxistaugliche Lösung bei der Festlegung von künftigen Höchstwerten für PFAS einzufordern. Diese Lösung soll einerseits der Landwirtschaft, aber auch den Wasserversorgern die Einhaltung der Höchstwerte mit vernünftigem Aufwand erlauben und andererseits auch die Konsumenten schützen.
Vor diesem Hintergrund hat die nationalrätliche Kommission UREK-N um eine Anhörung von Expertinnen und Experten der betroffenen Bereiche gebeten. Der SVGW konnte insbesondere auf die spezifischen Herausforderungen im Bereich des vorsorglichen Ressourcenschutzes, der möglichen Aufbereitungsverfahren sowie der Konsequenzen bei einer Aufbereitung eingehen. Entlang des seit 2023 zum Thema PFAS publizierten Positionspapiers konnte der SVGW in seiner Präsentation speziell auf das Prinzip der «Vermeidung am Ursprung» hinweisen, das bei dieser Stoffgruppe aufgrund ihrer Eigenschaften hinsichtlich Persistenz, Toxizität und Mobilität als absolut notwendig erscheint.
Aus Sicht der Kommission waren vor dem Hintergrund der Festlegung von PFAS-Grenzwerten zusätzliche Aspekte wichtig, die geklärt werden sollten: Gesundheits- und Umweltrisiken, bestehende Grundbelastungen, die Vollzugstauglichkeit in Landwirtschaft und Wasserversorgung sowie die Kohärenz zu anderen Grenzwerten (EU, D, DK). Nicht zuletzt hatten die anwesenden Nationalrätinnen und Nationalräte einige Fragen, auf die in zwei Frage- und Antwortrunden eingegangen werden könnte.
Kontakt: Rolf Meier, r.meier@svgw.ch oder 044 288 3367
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