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01. Dezember 2025

Pumpsysteme für Trinkwasserversorgungen

Richtlinie W7 in Vernehmlassung

Pumpsysteme waren bis anhin nicht im Wasser-Regelwerk des SVGW abgebildet. Da im Bezug auf Energie erhebliche Einsparungen möglich sind, hat der SVGW mit einer Adhoc-Arbeitsgruppe die neue Richtlinie W7 «Pumpsysteme in Trinkwasserversorgungen» ausgearbeitet. Diese steht jetzt in Vernehmlassung bis Ende Januar 2026. Interessierte sind aufgerufen dazu Stellung zu nehmen.
Markus Biner 

Pumpsysteme sind zentral für die Wasserversorgung in der Schweiz. Durch eine bedarfsgerechte Auslegung, einen optimalen Betrieb und regelmässige Wartung liegt das Einsparpotenzial zwischen 20 bis 30 Prozent. Da der SVGW bis anhin Pumpsysteme nicht in seinem Regelwerk abbildet, hat die WHK die Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie in Auftrag gegeben. Unter der Leitung von Adrian Rieder hat eine Adhoc-Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Fachpersonen aus Pumpenbau, Ingenieurbüros, Kantonen und Wasserversorgungen die Richtlinie W7 zu «Pumpsysteme in Trinkwasserversorgungen» erstellt. Diese neue Richtlinie ist jetzt in Vernehmlassung.

Dem Lebenszyklus entsprechend aufgebaut

Die Struktur der Richtlinie W7 zu «Pumpsysteme in der Trinkwasserversorgung» wurde prozessorientiert aufgebaut und folgt dem Lebenszyklus der entsprechenden Anlagen. Die neue Richtlinie W7 definiert die allgemein anerkannten Regeln der Technik an Pumpsysteme. Sie ersetzt aber in keinem Fall das Fachwissen und die Erfahrungen von Spezialisten, die in ein «Pumpensystem- Projekt» notwendigerweise eingebracht werden müssen.

Stellungnahme erwünscht

In den nächsten Wochen wird innerhalb der Wasserversorgungsbranche sowie den für die Thematik zuständigen kantonalen Stellen und Bundesämtern die W7 vernehmlasst. Den entsprechenden Entwurf sowie das Formular für Ihre Stellungnahmen (Excel-Dokument) können über die Adresse www.svgw.ch/vernehmlassungen heruntergeladen werden. Im Excel-Dokument können die Einwände und Kommentare eintragen werden. Wir bitten Sie, für Ihre Stellungnahmen ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.

Das Formular zur Stellungnahme kann bis Ende Januar 2026 per E-Mail an die Adresse support@svgw.ch gesendet werden.

Sollten Fragen rund um die Stellungnahme auftauchen, so steht Ihnen Markus Biner gerne zur Verfügung: m.biner@svgw.ch, 044 288 33 44

 

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