Das Trinkwasser in der Schweiz wird zu 80 % aus Grundwasser gewonnen. Zahlreiche Grundwasservorkommen im Mittelland sind mit Nitrat und Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln belastet. Um Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern, müssen die Gebiete, in denen Grundwasser durch versickerndes Regenwasser neu gebildet wird, besser geschützt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft in der Schweiz auch in Zukunft kostengünstig, dezentral und ohne aufwändige und kostenintensive Aufbereitung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge versorgt werden können.
Voraussetzung dafür ist, dass die Kantone diese Gebiete, die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen, bezeichnen. Die heutige Regelung, wonach die Kantone für verunreinigte oder gefährdete Grundwasserfassungen Zuströmbereiche bezeichnen müssen, wird von der Gewässerschutzverordnung (GSchV) auf Stufe Gewässerschutzgesetz (GSchG) gehoben. Zudem werden die Kantone neu verpflichtet, für alle Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung Zuströmbereiche bis 2050 zu bezeichnen.
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Bereits heute verpflichtet die GSchV die Kantone, einen Zuströmbereich zu bezeichnen, wenn eine Grundwasserfassung durch Stoffe, die nicht genügend abgebaut oder zurückgehalten werden, verunreinigt oder gefährdet ist. Demnach müssten schätzungsweise 1100 Zuströmbereiche bezeichnet werden. Die Kantone haben aber bisher nur ca. 70 Zuströmbereiche bestimmt. Dieses Vollzugsdefizit soll nun durch klare Vorgaben und Fristen im GSchG behoben werden. Zusätzlich müssen die Kantone neu den Zuströmbereich von Grundwasserfassungen bezeichnen, die von regionaler Bedeutung sind. Dadurch erhöht sich die Zahl der nötigen Zuströmbereiche auf insgesamt ca. 1500 (rund ein Viertel der Zuströmbereiche aller Grundwasserfassungen schweizweit, wobei im selben Einzugsgebiet liegende Quellfassungen zu Quellgruppen mit einem gemeinsamen Zuströmbereich zusammengefasst werden). Mit der Bezeichnung der Zuströmbereiche wird das Trinkwasser von schätzungsweise zwei Millionen Menschen und vielen Gewerbe- und Industriebetrieben langfristig geschützt.
Diese Änderungen befinden sich bis zum 12. März 2026 in der Vernehmlassung. Der SVGW wird sich mit einer Stellungnahme daran beteiligen. Diese wird aktuell in der Geschäftsstelle erarbeitet. Sie wird so rasch wie möglich allen Mitgliedern und interessierten Kreisen zur Verfügung stehen. Die Änderungen am GschG sind für die Wasserversorger zentral. Es ist daher wichtig, dass sich die Branche als Ganzes für eine rasche Bezeichnung der Zuströmbereiche einsetzt, damit gezielt Massnahmen ergriffen werden können, um unsere wichtigste Trinkwasserressource «Grundwasser» besser vor chemischen Verunreinigungen zu schützen.
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