Was ist Ihre Funktion für den Kanton Aargau?
Ich bin Leiterin der Sektion Trink- und Badewasser beim Amt für Verbraucherschutz. Ich leite die Tätigkeiten von fünf Mitarbeitenden, die mit Inspektionen von Trinkwasserversorgungen, Schwimmbädern und öffentlichen Duschanlagen verbunden sind. Unsere Sektion wird auch bei Trinkwasser-Verunreinigungen tätig und begleitet Planungsprojekte der Wasserversorgungen.
Wo sind oder waren Sie für den SVGW tätig?
Seit rund 15 Jahren bringe ich mich beim SVGW ein. Angefangen hat es mit Besprechungen zur Problematik von Rohrinnensanierungen mit Epoxidharz. Ausserdem war ich an der Erarbeitung verschiedener Richtlinien beteiligt: W13 (UV-Desinfektion), W12 (Branchenleitlinie), W3/E4 (Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen) und W2 (Wasserressourcen). Zurzeit arbeite ich als Mitglied in der W-UK7 «Haustechnik & Zertifizierungsprodukte» wie auch in der S-AG6 «Material in Kontakt mit Trinkwasser» mit.
Wie würden Sie Ihre Tätigkeit in den Kommissionen beschreiben?
Es gibt für mich zwei Tätigkeiten in den Kommissionen: Die erste Tätigkeit würde ich mit «Ich höre und lerne» beschreiben. Ich lerne technische Lösungen, aber auch Standpunkte und Überlegungen von erfahrenen Fachpersonen der Wasserversorgungs-Branche kennen. Dieses Wissen stärkt meine Arbeit für den Verbraucherschutz, bei der es um die Einhaltung der «guten Verfahrenspraxis», wie sie in der TBDV vorgeschrieben ist, geht.
Und die zweite Tätigkeit?
Ich bringe ein, was aus meiner Sicht für den Verbraucherschutz wichtig ist. Hierbei kann ich meine Vollzugserfahrungen nutzen, aktuelle Themen der Lebensmittelkontrolle ansprechen und Empfehlungen für die Trinkwasserhygiene mitgestalten.
In den Sitzungen treffen unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven aufeinander. Wie findet man eine gemeinsame Lösung?
Das ist nicht immer ganz einfach. Manchmal braucht es mehreren Sitzungen, um eine Einigkeit zu erreichen. Aber die Richtlinien reifen im Laufe der Zusammenarbeit und widerspiegeln am Ende das gemeinsame Verständnis des Stands der Technik. Häufig geht es um Fragen der Risikobeherrschung, der technischen Machbarkeit und der Praktikabilität, die in die Richtlinie eingehen soll. Die Vorgaben müssen jeweils gemeinsam in Respekt und Wohlwollen ausgehandelt werden. Das bedarf einer guten Moderation, die die Mitarbeitenden des SVGW zuverlässig bieten. Das ist nicht selbstverständlich, und ich schätze das sehr an den Arbeitssitzungen.
Dieses Lernen und Ringen um die gute Lösung sind mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Wieso lohnt sich das für sie?
Trotz des Aufwands erachte ich diesen Weg, mein Fachwissen zu erweitern, als sehr effektiv und effizient. Und ganz nebenbei wird man auch mit der Fachsprache vertraut. Sich nicht im Milizsystem zu beteiligen, scheint mir eine verpasste Chance für alle, die Wert auf ein breites Fachwissen legen und Freude an der Zusammenarbeit in einer Fachgruppe haben.
Gibt es noch andere Gründe, wieso Sie beim SVGW dabei sind?
Einerseits übe ich mich bei der Arbeit in den Kommissionen darin, als Vertreterin des Amtes die Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung so zu erklären, dass ich verstanden werde. Auf der anderen Seite kann ich denjenigen, die SVGW-Richtlinien beachten müssen, die Vorgaben des Regelwerks besser erläutern.
Darüber hinaus arbeite ich beim SVGW mit Persönlichkeiten zusammen, die ich ausgesprochen gut mag. Über die langen Jahre haben sich schöne, freundschaftliche Kontakte entwickelt. Das ist ein grosser Gewinn für mich persönlich und macht mir Freude.
Was hat ihr Arbeitgeber davon, wenn sie für den SVGW tätig sind?
Mein Arbeitgeber schätzt, dass ich durch mein zusätzliches Wissen auf unterschiedlichste Fragen und Probleme rasch eine qualifizierte und treffsichere Einschätzung geben kann. Ausserdem habe ich durch mein erweitertes Netzwerk einen sehr guten Überblick über aktuelle Themen. Beides ist nicht nur amtsintern nützlich, sondern wirkt auch positiv gegen aussen. Das Amt wird dadurch attraktiver als Gesprächspartner, in der Branche wahrgenommen und arbeitet effizienter für den Verbraucherschutz.
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