Aktuell thematisiert die W2 (aus dem Jahr 2005) die Verfahren zur gesetzeskonformen Ausscheidung von Schutzzonen, die Verantwortlichkeiten sowie die wichtigsten Kontrollbereiche und zeigt die zugehörigen Massnahmen auf. Bezüglich der neuen Schutzzonenvorgaben im Gewässerschutz und der in der W12 verlangten «Risikoeinschätzungen des Rohwassers» ist die Richtlinie W2 aber nicht auf dem neuesten Stand. Aus diesem Grund hat die W-UK1 die Richtlinie W2 revidiert und sie gelangt jetzt in Vernehmlassung.
Die vorliegende revidierte Richtlinie W2 trägt jetzt den Verpflichtungen zum Schutz der Ressource und zur betrieblichen Selbstkontrolle des Wasserversorgers neu wie folgt Rechnung:
Die revidierte W2 zeigt nun umfänglich die rechtlichen Vorgaben und Instrumente des planerischen Grundwasserschutzes auf. Sie thematisiert den Umgang mit den für die Trinkwasserversorgung relevanten Instrumenten wie Grundwasserschutzzonen und Zuströmbereiche. Sie erläutert zudem, wie die Gefahrenanalyse der Wasserressourcen gemäss den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und dokumentiert wird und deren Ergebnisse in das betriebliche Selbstkontrollkonzept der Wasserversorgung einbezogen werden können.
Nach dem Inkrafttreten der W2 werden die konkreten W2-Vorgaben für die Umsetzung der Selbstkontrolle im Fassungseinzugsgebiet (Schutzzonen und Zuströmbereiche) in die Arbeitsordner der SVGW- Richtline W12 (Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen) übernommen. Dadurch wird das bis anhin in der W12 erst grob beschriebene Risikomanagement der Wasserressource und Rohwasserqualität detaillierter dargelegt und vervollständigt.
Der Entwurf der Richtlinie W2 «Wasserressourcen» und das Formular für die Stellungnahmen können ab jetzt auf den Vernehmlassungs-Webseiten des SVGW in Deutsch und Französisch heruntergeladen und die Rückmeldungen bis Ende August 2026 an support@svgw.ch eingereicht werden.
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