Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
26. Juni 2026

Vernehmlassung des BLV

PFAS im Trinkwasser - Vernehmlassung der geänderten TBDV

Die PFAS-Höchstwerte im Trinkwasser sollen angepasst werden. Aktuell befindet sich die entsprechend abgeänderte TBDV in der Vernehmlassung. Diese endet am 18. September 2026. Der SVGW wird dazu Stellung nehmen und die Stellungnahme seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Margarete Bucheli 

Die TBDV wird revidiert, um einerseits die Regelungen zu PFAS der EU-Trinkwasserrichtlinie zu übernehmen. Andererseits soll damit auch ein Teil der Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» umgesetzt werden.

Die Behörden schlagen folgende Änderungen vor:

  • Streichung der bisherigen Höchstwerte für drei PFAS (PFOS, PFHxS und PFOA)
  • Einführung eines Höchstwerts von 0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS (PFAS-20)
  • Zusätzliche Einführung eines Höchstwerst von 0,02 µg/l für vier im Parameter PFAS-20 enthaltene PFAS (PFAS-4: PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS)
  • Übergangszeit: Die Höchstwerte für die Parameter PFAS-20 bzw. PFAS-4 müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der revidierten TBDV eingehalten werden


Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 18. September. Der SVGW wird eine Stellungnahme vorbereiten, einreichen und diese den Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Unterlagen zur TBDV-Vernehmlassungsvorlage

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.