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13. Juli 2026

Trinkwasserschutz

Runder Tisch zur 1,2,4-Triazol-Problematik am Genfersee

Im Sommer 2025 wurden in Trinkwasserversorgungsnetzen rund um den Genfersees 1,2,4-Triazol-Gehalte nachgewiesen, die deutlich über dem Höchstwert der TBDV liegen. Wie mit diesem Befund umzugehen ist, warf viele Fragen auf. Daher hat die W-UK2 «Wasserqualität & -aufbereitung» die verschiedenen Akteure an einem Runden Tisch zusammengebracht.
Antonia Eichelberg, Martin Bärtschi, Margarete Bucheli, 

Wie soll mit den erhöhten Konzentrationen von 1,2,4‑Triazol, einem relevanten Pestizid-Metaboliten, im aus Genferseewasser aufbereiteten Trinkwasser umgegangen werden, die den Höchstwert der TBDV für Pestizide und deren relevanten Metaboliten deutlich (fast zehnfach) überschreiten? Diese Frage beschäftigt aktuell die Wasserversorgungen rund um den Genfersee wie auch die Behörden. Um erste Antworten zu erhalten, organisierte die Wasser-Unterkommission 2 des SVGW am 20. Mai einen Erfahrungsaustausch in Lausanne. Neben den Mitgliedern der W-UK2, in der auch Mitarbeiter von betroffenen Wasserversorgungen am Genfersee (Service de lʼeau de la Ville de Lausanne, SIGE und SIG) vertreten sind, kamen weitere Vertreterinnen und Vertreter von Wasserversorgungen sowie Vertreterinnen und Vertreter von VSA und CIPEL (Commission internationale pour la protection des eaux du Léman) am Runden Tisch zusammen. Darüber hinaus waren auch verschiedene schweizerische und französische Behörden anwesend: BAFU, kantonale Wasser- bzw. Umweltämter sowie Verbraucherschutzbehörden der Kantone Genf, Waadt und Wallis und schliesslich Umwelt- und Gesundheitsbehörden der französischen Region Auvergne-Rhône-Alpes.

Martin Bärtschi von der SVGW-Geschäftsstelle begrüsste die Teilnehmenden und betonte dabei, dass der Workshop zukunftsorientiert ausgerichtet sein solle. Ziel sei es, Ideen, Verbesserungsvorschläge sowie mögliche Lösungsansätze zu den folgenden Themen zu sammeln und gemeinsam zu diskutieren:

  • gefahrenbasierte Höchstwerte statt Vorsorgewerte
  • Schutz der Wasserressourcen
  • Anwendung des Verursacherprinzips
Ist die Wasseraufbereitung eine Option?

Bevor die drei Punkte diskutiert wurden, stellte der Veranstaltungsmoderator Tony Merle (rwb groupe SA) verschiedene Aufbereitungsmöglichkeiten vor und analysierte sie hinsichtlich technischer Machbarkeit, Reinigungsleistung, Kosten und Zeitbedarf bis zur Umsetzung. Als erstes schaute er die vermeintlich einfachste Möglichkeit an, das Mischen von Wasser. Dies sei nicht zielführend, da einerseits die Konzentrationen im Rohwasser zu hoch seien und andererseits die Wasserversorgungen bis zu 85% ihres Trinkwassers aus dem Genfersee bezögen. Da das 1,2,4‑Triazol-Molekül dem Wassermolekül in vielerlei Hinsicht ähnelt – ähnliche Grösse und ähnliche Polarität – scheiden Aufbereitungsverfahren, wie sie aktuell in Schweizer Seewasserwerken verwendet werden, aus: 1,2,4‑Triazol adsorbiert schlecht an Aktivkohle, durch Ozon wird das Molekül kaum abgebaut und selbst die weitergehende Oxidation (z. B. Ozonung mit Wasserstoffperoxidzugabe) ist wahrscheinlich nicht sehr effektiv. Modellierungen zeigten, dass auch die Reinigungsleistung der Nanofiltration wahrscheinlich maximal 25% beträgt. So bleibt als Aufbereitungsmöglichkeit nur die Umkehrosmose.

Wirksamkeit von Umkehrosmose

Die chemischen Eigenschaften von 1,2,4‑Triazol lassen aber vermuten, dass es teilweise zusammen mit den Wassermolekülen durch die Membran diffundiert. Momentan laufen Untersuchungen zur Eliminationsleistung von Umkehrosmose bei Service de lʼeau und bei SIG. Nachteile des Verfahrens sind zudem: der hohe Energiebedarf und der nicht geregelte Umgang mit dem anfallenden Konzentrat. Darüber hinaus erfordert es vorgelagerte Aufbereitungsschritte, um eine Kolmation der Membranen zu vermeiden. Für die Implementierung solch einer neuen Aufbereitungskette ist ein Zeithorizont von rund zehn Jahren zu veranschlagen.

Grenzwerte vs. Toleranzwerte

Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Lebensmittelgesetzgebung vor 2017 zwischen Grenzwerten und Toleranzwerten unterschieden wurde. Während die Überschreitung von Grenzwerten als Hinweis auf eine Gesundheitsgefährdung galt, signalisierte die Überschreitung von Toleranzwerten lediglich eine Einschränkung der Qualität. Der Höchstwert für den Parameter «Pestizide und relevante Metaboliten» war früher als solcher Toleranzwert ausgestaltet. Auch in Frankreich wird der Parameterwert für Pestizide (inkl. relevanter Metaboliten) als Qualitätsgrenzwert interpretiert. Bei dessen Überschreitung kommt ein abgestuftes System des Risikomanagements zur Anwendung, das im Rahmen des Runden Tisches kurz vorgestellt wurde. Da der Parameterwert von 0,1 μg/l für Pestizide und relevante Metaboliten nicht toxikologisch begründet ist, steht dabei insbesondere die Festlegung maximal akzeptabler Gesundheitswerte durch die französische Behörde ANSES im Zentrum.

 

Non-Target-Screenings und Persistenz

Des Weiteren wurde angeregt, der Persistenz von Stoffen ein grösseres Gewicht beizumessen. So sollte bei der Evaluation und Bewertung von Stoffen, die von der Industrie verlangt wird, neben den toxikologischen Eigenschaften verstärkt auch die Persistenz berücksichtigt werden. Es wurde zudem aufgezeigt, wie schwierig die Beurteilung von Industrieeinleitungen angesichts der enormen Stoffvielfalt ist. Zwar stellt die Gewässerschutzgesetzgebung wichtige Instrumente bereit, deren Umsetzung durch die Kantone erweist sich jedoch als äusserst anspruchsvoll. Um dem «Hinterherhinken» entgegenzuwirken, wird zunehmend der Einsatz von Non-Target-Screenings bei Einleitungen von Industriebetrieben gefordert. Ergänzend könnten – wie am Runden Tisch vorgeschlagen – auch wirkungsbasierte Biotests zur Anwendung kommen.

Ausbau der Überwachung

Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass für die Rhône bereits ein Programm zur Reduktion der Belastung mit Mikroverunreinigungen besteht. Zudem wird die Wasserqualität der Rhône kurz vor ihrem Eintritt in den Genfersee überwacht; diese Überwachung ist jedoch deutlich weniger umfassend als jene an der Rheinüberwachungsstation (RÜS) Weil am Rhein bei Basel. Derzeit bestehen Bestrebungen, von den Erfahrungen der RÜS zu profitieren und die Überwachung der Rhône entsprechend auszubauen.

Sensibilisierung der Industriebetriebe

Darüber hinaus wurde über das Vorgehen in Basel berichtet: Der Basler Wasserversorger IWB suchte in den letzten Jahren aktiv den Kontakt zu den stromaufwärts am Rhein gelegenen Industriebetrieben und wies diese auf ihren Einfluss auf das Trinkwasser hin. Diese Sensibilisierung erwies sich als zentral. Zudem konnten gemeinsam mit der Industrie Einleitungen in den Rhein reduziert werden, die für die Trinkwassergewinnung problematisch waren. Eine Übertragung dieses «Basler Modells» auf das Einzugsgebiet des Genfersees wurde daher als zukunftsweisender Lösungsansatz vorgeschlagen.

Anwendung des Verursacherprinzips

Grundsätzlich ist das Verursacherprinzip in der Schweizer Gewässerschutzgesetzgebung verankert. So hält das Gewässerschutzgesetz (GSchG) fest: «Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.» Die konkrete Anwendung erweist sich jedoch als anspruchsvoll, insbesondere in Fällen wie jenem von 1,2,4‑Triazol im Genfersee. Dort hat der verursachende Industriebetrieb seine schadstoffhaltigen Abwässer mit behördlicher Bewilligung in das Gewässer eingeleitet. Während das Verursacherprinzip im Altlastenrecht konkretisiert ist, fehlt eine entsprechende Ausdifferenzierung in der Gewässerschutzgesetzgebung.

Verursacherprinzip stösst an Grenzen

Es wurde vorgeschlagen, dass abwassereinleitende Betriebe eine Art Versicherung für ihre Einleitungen entrichten, aus der ein Fonds gespeist wird. Mit diesen Mitteln könnten Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Umgang mit den Schadstoffen finanziert werden. Allerdings wird es schwierig sein, die Grundlage für die Festlegung der Tarife und die Schadstofffracht zu bestimmen. Ausserdem besteht die Gefahr, dass solche Zahlungen als Freipass für weitere Verunreinigungen interpretiert werden. Einig war man sich am Runden Tisch dennoch, dass an der Quelle angesetzt werden müsse. Allerdings stösst das Verursacherprinzip offensichtlich überall an seine Grenzen. Während es sich bei punktuellen Ereignissen (Unfällen) vergleichsweise gut anwenden lässt, erweist es sich bei lang andauernden und älteren Verschmutzungen als schwer umsetzbar, nicht zuletzt, weil die Rahmenbedingungen und rechtlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Einleitung andere waren. 

Fazit

Ein erster wichtiger Schritt wurde mit dem Runden Tisch gemacht. Entscheidend war, dass alle Beteiligten zusammenkamen und gemeinsam über mögliche Lösungen diskutierten. Nun müssen allerdings Taten folgen: Einerseits müssen pragmatische und für die Wasserversorgungen gangbare Lösungen im Umgang mit dem Triazol-Fall gefunden werden, andererseits braucht es wirksame Strategien, um derartige Belastungen unserer Trinkwasserressourcen künftig zu verhindern. 

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