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26. Oktober 2026

Vernehmlassung eröffnet

Weitere Revision im Lebensmittelrecht

Im Lebensmittelrecht sollen einige Verordnungen angepasst werden, um das Schweizer Recht auf demselben Stand wie dasjenige der EU zu halten. Eine der geplanten Neuerungen betrifft den Bereich Trinkwasser. Die Vernehmlassung wurde Mitte Oktober eröffnet und dauert bis zum 27. Januar 2027.

Nachdem die Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS vor gut einem Monat abgeschlossen worden war, eröffnete das EDI am 13. Oktober eine weitere Vernehmlassung im Lebensmittelbereich. Vorgeschlagen werden Änderungen in insgesamt 16 Verordnungen. Diese bezwecken insbesondere einen gleich hohen Gesundheitsschutz wie in der EU sowie einen reibungslosen Handel mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu gewährleisten.

Anpassungen zu Trinkwasserkontaktmaterialien

Auch im Bereich Trinkwasser sind Anpassungen vorgesehen, genauer bei Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. In der Schweiz gelten solche Trinkwasserkontaktmaterialien als Bedarfsgegenstände. Die grundlegenden Anforderungen an Bedarfsgegenstände sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) geregelt. Zu den drei bisher bestehenden Anforderungen soll neu eine vierte spezifisch für Trinkwasserkontaktmaterialien hinzukommen: Sie dürfen die Vermehrung von Mikroorganismen nicht fördern. Damit sollen die schweizerischen Vorschriften an die Mindesthygieneanforderungen für Trinkwasserkontaktmaterialien der EU-Trinkwasserrichtlinie angepasst werden.

 

ZW-Reglemente zu Trinkwasserkontaktmaterialien

Der SVGW veröffentlicht die Reglemente ZW102 «Materialien in Kontakt mit Trinkwasser – Hygienische Beurteilung». Sie dienen einerseits als Grundlage für die Zertifizierung von Produkten im Trinkwasserbereich und unterstützen andererseits Wasserversorger bei der Auswahl geeigneter, trinkwassertauglicher Materialien. Die Förderung der Vermehrung von Mikroorganismen stellt dabei bereits heute ein zentrales Beurteilungskriterium dar.

Der SVGW wird die vorgeschlagenen Änderungen im Schweizer Lebensmittelrecht nun im Detail prüfen und gegebenenfalls im Rahmen der Vernehmlassung Stellung beziehen.

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