Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
15. Dezember 2025

Vernehmlassung Revision der Energieförderungsverordnung

Weniger Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung

Das Bewirtschaftungsentgelt wird im Einspeisevergütungssystem (KEV) an Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung als Entschädigung für die Vermarktungskosten und die Ausgleichsenergiekosten bezahlt. Die Berechnungsmethodik des Bewirtschaftungsentgelts soll angepasst werden. Alle Anlagen werden weniger Entschädigungen erhalten. ARA mit Blockheizkraftwerk oder Photovoltaikanlagen sollten die konkreten Auswirkungen der Revision direkt mit ihrem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen klären.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zur Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung) ein Vernehmlassungsverfahren durch. Frist ist der 6. Februar 2026.

Relevanz für alle ARA mit Photovoltaikanlagen

Für alle ARA mit Photovoltaikanlagen ist diese Änderung relevant. Ab dem 01.01.2026 bis zum 30.06.2026 gilt ein neues Berechnungsmodell: Es wird zunächst nur eine fixe Entschädigung des Bewirtschaftungsentgelts ausbezahlt. Das variable Bewirtschaftungsentgelt soll dann im 3. Quartal 2026 nachträglich ausbezahlt werden. Für die meisten ARA wird dies vermutlich über ihr jeweiliges Energieversorgungsunternehmen abgewickelt (siehe erläuternden Bericht).

Einschätzung VSA

Alle Anlagen erhalten künftig insgesamt weniger Entschädigung. Dies geht aus der Tabelle auf Seite 6 des erläuternden Berichts hervor (Link):

Alle ARA, die ein Blockheizkraftwerk (BHKW) betreiben – unabhängig davon, ob sie KEV-Beiträge erhalten – sowie alle ARA mit Photovoltaikanlagen sollten die konkreten Auswirkungen der Revision direkt mit ihrem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen -Vertragspartner bilateral klären.

VSA verzichtet auf Stellungnahme

Der VSA wird keine Stellungnahme abgeben, ausser ARA-Betreiber verlangen dies bis 10.01.2026 beim VSA ausdrücklich per Mail.

Vernehmlassungsdokumente 
👉Vernehmlassung Revision der Energieförderungsverordnung 2025/108

 

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.