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10. September 2025

CC Gewässer und Siedlungsentwässerung - Schwammstadt

Sicherheitsfragen bei offenen Wasserflächen im Siedlungsgebiet

Bei der Förderung von naturnahen Massnahmen zur Bewirtschaftung des Regenwassers und zur Minderung von Hitzeinseln (Versickerungsmulden, multifunktionale Flächen, offene Gewässerläufe / Biotope, usw.) taucht im Planungsprozess häufig die Frage nach der Sicherheit vor Ertrinkungsunfällen auf.

In diesem Zusammenhang wird meistens auf Begrenzung der Wassertiefe auf die SN 318 «Garten- und Landschaftsbau» und die BfU-Fachdokumentation «Kleingewässer» hingewiesen, welche für Teiche in Spielbereichen ohne Schutzeinrichtung eine max. Wassertiefe von 20 cm vorgeben. Weitere Normen oder Verdornungen, die je nach Standort zur Beurteilung dieser Sicherheitsfragen herangezogen sollten, sind z.T. nicht bekannt.

Das führte und führt in der Praxis immer noch dazu, dass z.B. Versickerungsmulden, bei denen die Wassertiefe von 20 cm nur wenige Stunden pro Jahr überschritten wird, mit hohen Zäunen oder Steinmauern umgeben werden oder eingedolte Bäche im Siedlungsgebiet nicht freigelegt werden. Innovative Lösungen aus der Massnahmenpalette der Blau-Grünen Infrastrukturen werden deshalb oft nicht umgesetzt.

Nach Rücksprache mit der BfU soll die Fachdokumentation «Kleingewässer» in den nächsten Jahren überarbeitet werden. Ergänzend dazu will der VSA eine Sammlung von gestalterisch gelungenen Massnahmen zusammenstellen, welche zum Nachahmen anregen und Erkenntnisse für eine Überarbeitung der Fachdokumentation bieten. Wir möchten Sie in diesem Sinne ermuntern, uns entsprechende Beispiele (eigene und von Dritten) zuzustellen. Sie werden auf der VSA-Homepage unter dem Schwammstadtprojekt aufgeschaltet. Auf Wunsch können Sie Ihre Urheberschaft angeben und damit etwas Werbung schalten.

👉 Hier finden Sie eine Excel-Vorlage zum Ausfüllen sowie eine Beispiel-Vorlage. Wir hoffen auf einen möglichst grossen Rücklauf und danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

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