Eine Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von aquatischen, also im Wasser lebenden Organismen, insbesondere Fische, Muscheln, Krebse und Algen. Diese werden in Durchlauf- oder Kreislaufanlagen, in Teichen oder Netzgehegen, in Süss- oder Salzwasser gezüchtet resp. gemästet. Die Aquakultur in Kreislaufanlagen ist schweizweit stark im Wachstum. Die heutige Gesetzgebung ist betreffend der Einleitung von Abwasser, Entschlammung der Anlagen und Entsorgung der Fäkalien jedoch zu wenig konkret. Aus diesem Grund will das CC «Industrie und Gewerbe» gemeinsam mit einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe zwei Leitfäden erarbeiten, um einerseits die gewässer- und abfallrelevanten Anforderungen zu konkretisieren und andererseits den Stand der Technik zu beschreiben.
Die konkreten Anforderungen bzw. Auflagen für Aquakulturanlagen hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Art der aquatischen Organismen, vom Wachstumsstadium, der Betriebsintensität, der Futtermenge und -zusammensetzung, den Haltungsbedingungen, dem Ausbaustandard (Anlagentyp) etc. Folgende Fragen sind daher von Bedeutung:
– Wie soll die maximale Nährstoffbelastung in ein Oberflächengewässer beurteilt werden?
– Wie kann die Rechtsgleichheit für alle Grössen von Aquakulturanlagen gewährleistet werden?
– Welcher Feststoffeintrag in ein Oberflächengewässer ist tolerierbar? Wie ist dieser quantifizierbar?
– Was gibt es beim Einsatz von gängigen Betriebschemikalien zur pH-Kontrolle und Desinfektion zu beachten?
– Welche Entschlammungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für Fäkalien bestehen?
– Welche betriebsintern standardmässig durchgeführten Messungen unterstützen ein gutes Abwassermanagement?
– Was soll das Monitoring zur Überprüfung der Anforderungen beinhalten (Frequenz, Probennahme, Abwasseranalysen, Rapportierung etc.)?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen will der VSA im Leitfaden «Einleitung von Abwässern und Entsorgung von Fäkalien aus Aquakulturanlagen» festhalten. Die wichtigsten Erkenntnisse werden anschliessend in verschiedenen VSA-Merkblättern zusammengefasst, um Behörden und Betreibern von Aquakulturanlagen ein praxisnahes Hilfsinstrument zur Verfügung zu stellen.
Gemäss Eidgenössischer Gewässerschutzverordnung sind die nach dem Stand der Technik notwendigen Massnahmen zu treffen, um Verunreinigungen der Gewässer zu vermeiden. Dies ist mit mechanischen Reinigungsschritten wie Siebtrommelfilter, Dortmundbrunnen, Bandfilter etc. als auch mit biologischen Reinigungsschritten zur Nitrifikation über Rieselfilter, Festbettfilter, Bewegtbettfilter, Pflanzenfilter etc. möglich. Verfahren wie Denitrifikation oder Phosphorfällung stellen weitere Technologien zur Nährstoffreduktion dar. Aber auch verschiedene Arten von Futtermitteln können mehr oder weniger grosse Nährstoffbelastungen in den Gewässern verursachen. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
– Wie gross ist die Reinigungsleistung von Anlagen bzw. Anlagenkomponenten zur Elimination von Nähr- und Schadstoffen im Abwasser?
– Welche Nährstoffemissionen aus Aquakulturanlagen sind für typische Futtermittel in Anlagen mit unterschiedlichem Ausbaustandard zu erwarten?
– Welchen Einfluss haben technische Massnahmen zur Reduktion des Wasserbedarfs von Aquakulturanlagen auf die Abwasserzusammensetzung?
– Welche Massnahmen eignen sich zur kosteneffizienten Reduktion ausgewählter Nährstoff- und Schadstoffemissionen?
Im VSA-Leitfaden «Stand der Technik in Aquakulturanlagen» werden die Ergebnisse der Abklärungen bzw. die Massnahmen zur Reduktion von Nähr- und Schadstoffen aufzeigt. Anlagenkäufer, -betreiber, -planer und Behörden können sich mit Hilfe dieses Leitfadens orientieren, welche Möglichkeiten zur Schadstoffreduktion bestehen und wie diese zu beurteilen sind.
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