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01. Oktober 2020

CC Kanalisation

Überarbeitung RL «Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen»

Die VSA Richtlinie «Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen» erschien 2007 in einer überarbeiteten Form. Der VSA hat die Überarbeitung der Richtlinie freigegeben. Die Vernehmlassung ist auf Herbst 2021 geplant.
Jürg  Möckli 

Die Zustandsbeurteilung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Zustandsklassifizierung der Feststellungen, mit dem Resultat einer Zustandsklasse
  2. Zustandsbewertung (Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren) mit Resultat einer Dringlichkeit

 

einheitliche Schadenscodes

Mit der verbindlichen Einführung der SN EN 13508-2 mit dem VSA-Merkblatt «Schadencodierung und Datentransfer» werden in der Schweiz einheitliche Schadenscodes verwendet, die sowohl die Art der Schäden als auch das Ausmass beschreiben. Zusätzlich ist die erforderliche Qualifikation der Operateure stetig gestiegen. Heute existiert bereits eine eigene Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Darüber hinaus besteht der Trend von Seiten der Inspektionssoftwarehersteller, die Erfassung der Codes benutzerfreundlicher zu gestalten. Dadurch wird eine bessere und eindeutigere Erkennung der Schäden erreicht.

Vergleichbarkeit ermöglichen

Mit dieser veränderten Ausgangslage hat die Projektgruppe unter Leitung von Anja Herlyn in einem ersten Schritt geprüft, ob auf Basis der Inspektionscodes eine Berechnung der baulichen Zustandsklassen erfolgen kann. Dadurch könnte die Zustandsklassifizierung einheitlich erfolgen, wodurch die Vergleichbarkeit stark verbessert würde.

Die Gruppe hat festgestellt, dass eine solche Berechnung in vielen Fällen möglich ist und bereits einen internen Vorschlag für das Berechnungsverfahren erarbeitet.

Freigabe zur Überarbeitung

Der VSA hat daraufhin das Projekt zur Überarbeitung der Richtlinie «Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen» freigegeben. In einem ersten Schritt wird das Berechnungsverfahren durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro überprüft und verifiziert. Anschliessend wird die Richtlinie überarbeitet. Mit der Vernehmlassung ist im Herbst 2021 zu rechnen.

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