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05. April 2022

Stellungnahme zur Revision des Umweltrechts

VSA fordert punktuelle Verbesserungen im Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022

Das Verordnungspaket «Umwelt Herbst 2022» beinhaltet verschiedene Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts. Der VSA begrüsst grundsätzlich die angestrebten Reformen, fordert aber konkrete Nachbesserungen in einzelnen Punkten. So soll die Fachbewilligung, die zur beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln berechtigt, durch eine Prüfung erlangt und maximal auf fünf Jahre ausgelegt werden. Auch müsse der Gewässerschutz und die Wasserwirtschaft im Fachprüfungsausschuss vertreten sein.

Glattbrugg, 5. April 2022. Das Verordnungspaket «Umwelt Herbst 2022», welches der Bundesrat bis zum 5. April 2022 in Vernehmlassung gab, stellt einige für den Gewässerschutz wichtige Neuerungen in Aussicht: Zur Erlangen einer Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen ist eine Fachbewilligung vorgesehen. Durch den professionellen Umgang mit den Chemikalien werden die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes gestützt. Der Aktionsplan zielt bekanntlich darauf ab, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung zu halbieren. Der VSA begrüsst grundsätzlich die Reform und fordert einige Präzisierungen ein.

Weiterbildungspflicht mit Prüfverfahren alle 5 Jahre

Eine 10-stündige Weiterbildungspflicht zur Erlangen der Fachbewilligung erachtet der VSA in Anbetracht des Risikos für die Gewässer und die Gesellschaft als notwendig und zumutbar. Auch sei es zielführend, die Fachbewilligung erst nach einem Prüf-/Qualifikationsverfahren zu erteilen statt lediglich eine Weiterbildungspräsenz einzufordern. Damit die Anwenderinnen und Anwendern auf dem Stand des aktuellen Wissens bleiben, ist die Fachbewilligung auf fünf statt der vorgeschlagenen acht Jahre zu befristen.

Fachprüfungsausschuss mit Vertretung des Gewässerschutzes

Der VSA sieht es als notwendig an, dass u.a. die stark betroffene Wasserwirtschaft und der Gewässerschutz im Prüfungsausschuss vertreten sind. Es brauche eine ausgewogene Zusammensetzung des Prüfungsausschusses.

Griffige Übergangsbestimmungen führen zum Ziel

Die Übergangsbestimmungen müssen sicherstellen, dass ab 2027 der bestmögliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Anwenderinnen und Anwender gewährleistet wird. Die beruflichen Anwender von Pestiziden müssen deshalb bis spätestens Ende 2026 nachqualifiziert werden.

Pestizidfreie Waldwirtschaft nach Zuger Modell

Die Waldwirtschaft sollte sich zum Ziel setzen, dass der Wald schweizweit pestizidfrei bewirtschaftet wird nach dem Modell vom Kanton Zug. Damit braucht es keine Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel für die Waldwirtschaft.

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