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10. Juni 2021

Verordnungspaket «Umwelt Frühling 2022»

VSA begrüsst die Revision des Verordnungspakets «Umwelt Frühling 2022»

Der VSA bezieht Stellung zu den geplanten Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV bzw. die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) und begrüsst ausdrücklich die vorgesehenen Anpassungen.

Die Umsetzung der Massnahmen aus dem Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln begrüsst der Verband Schweizersicher Gewässerschutz- und Abwasserfachleute sehr. Heinz Habegger, Präsident des VSA betont: «Diese Massnahmen erachten wir als einen wichtigen und notwendigen Schritt auf dem Weg zu einem besseren Schutz unserer Gewässer vor Pestizidrückständen». Von Bedeutung sind nach der Expertise des VSA vor allem die zusätzlichen Anforderungen für Produkte, die für eine nichtberufliche Verwendung zugelassen werden sollen sowie die Auflagen für Spritzgeräte ausserhalb des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Der VSA hat bereits seit Jahren darauf hingewiesen, dass die nichtberufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Haus und Garten wesentlich zur Belastung unserer Gewässer mit Pestiziden beiträgt. Dazu Heinz Habegger: «Die Resultate aus der Umweltbeobachtung sind klar und deutlich. Durch den unsachgemässen Umgang gelangen Pestizidrückstände in die ober- und unterirdischen Gewässer, wo sie schon in tiefen Konzentrationen Tiere und Pflanzen schädigen und letztlich unsere natürlichen Trinkwasservorkommen belasten können».

Ein neuer Absatz der PSMV legt nun zusätzliche Anforderungen für die Produkte fest, die für eine nicht berufliche Verwendung zugelassen werden sollen. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender im Gegensatz zu den Beruflichen nicht ausgebildet sind und sich der Gefahren für Mensch und Umwelt, die von Pflanzenschutzmitteln ausgehen, viel weniger bewusst sind. Insbesondere begrüsst der VSA die Regelung, dass Produkte, die giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind, von der nichtberuflichen Verwendung gänzlich ausgeschlossen werden. Zu den betroffenen Produkten gehören vor allem die Insektizide, die bereits in sehr tiefen Konzentrationen Wasserlebewesen gefährden und schädigen.

Auch dass Herbizide für die nichtberufliche Anwendung verboten werden, ist ein notwendiger Schritt. Zudem erachtet der VSA es auch als wichtig ist auch, dass den Anwenderinnen und Anwendern gebrauchsfertige Produkte in angemessenen Verpackungsgrössen zur Verfügung gestellt werden. Damit entfällt die Verdünnung von konzentrierten Produkten, die das Risiko von Verunreinigungen der Umwelt erhöht.

 

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