Plattform für Wasser, Gas und Wärme
E-Paper
Fachartikel
28. März 2019

Neue VSA-Richtlinie

Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter

Die neue VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» ersetzt verschiedene bestehende Regelwerke zur Entwässerung. Sie definiert einerseits den guten Umgang und die zulässigen Entwässerungsarten für das Niederschlagswasser und andererseits den Umgang mit entlastetem Mischabwasser. Sie dient sowohl Planern als auch Bauherren, Vollzugs- und Bewilligungsbehörden als zentrales Werkzeug zur Entwässerungsplanung.
Silvia Oppliger, Stefan Hasler, 

In der Schweiz existierten bis anhin verschiedene Regelwerke zur Entwässerungsthematik. Teilweise wiesen sie Doppelspurigkeiten und Widersprüche auf. Aus diesem Grund entschieden sich der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2014, ein Projekt zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie auszulösen. Dabei sollten die bestehenden Dokumente zusammengeführt, Widersprüche eliminiert und die Inhalte wo nötig ergänzt und aktualisiert werden. Die erarbeitete Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» liegt nun vor und löst verschiedene Richtlinien und Wegleitungen ab (Fig. 1). Als umfangreiches Regelwerk zur Entwässerung richtet sie sich sowohl an Planer (Ingenieure, Architekten, Sanitärplaner, Gewässerökologen) als auch an Bauherrschaften und Vollzugs- und Bewilligungsbehörden.

STRUKTUR DER NEUEN RICHTLINIE

Die neue Richtlinie ist modular aufgebaut (Fig. 1). Sie beinhaltet fünf Module, die nachfolgend vorgestellt werden. Zudem enthält sie ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Literaturangaben sowie ein zusammenfassendes Merkblatt für den geübten Anwender. 

Basismodul

Das Hauptmodul der neuen Richtlinie ist das Basismodul. Es stellt das übergeordnete Kopfdokument dar und richtet sich an alle genannten Adressaten. Im Basismodul sind alle wichtigen Grundsätze der Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter definiert. Es zeigt auf, in welchen Fällen die weiteren Module anzuwenden sind. Das Basismodul behandelt sowohl den guten Umgang mit dem Niederschlagswasser als auch den Umgang mit entlastetem Mischabwasser. Dabei wird die bisher offene Frage geklärt, in welchen Fällen ein aufwendiges Prüfverfahren nach STORM sinnvollerweise durchzuführen ist, und in welchen Fällen der Gewässerschutz mittels einfacheren Abklärungen geprüft und sichergestellt werden kann. Es handelt sich um ein komplett neues Modul, das jedoch einen grossen Teil des Anwendungsbereichs der bisherigen VSA-Richtlinie «Regenwasserentsorgung» von 2002 [1] und der Wegleitung «Entwässerung von Verkehrswegen» des BAFU [2] abdeckt. Das bewährte Konzept der Belastungsklassierung des Niederschlagsabwassers sowie die einfache Beurteilung der Zulässigkeit der Versickerung oder Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mittels Matrix wurde mit einigen Vereinfachungen resp. Anpassungen beibehalten (Fig. 2). Gemeinsam mit dem Teil A des Moduls «Dimensionierung und Gestaltung» dient es als Ersatz für die bisherige VSA-Richtlinie «Regenwasserentsorgung» von 2002 [1].

Modul «Gewässeruntersuchung»

Bei diesem Modul handelt es sich um ein komplett neues Dokument. Es richtet sich insbesondere an die Gewässerökologen und Gewässerschutzfachstellen und beschreibt die verschiedenen Stufen der Gewässeruntersuchung sowie die Methoden für die Aufnahmen im Gewässer. Ein wichtiger Bestandteil ist die Definition einer Methodik, um aus den gewässerökologischen Aufnahmen den Einfluss der Einleitungen auf das Gewässer und den entsprechenden Handlungsbedarf abzuleiten. Diesbezüglich existierten bisher keine Vorgaben und somit keine einheitliche Praxis bei den in diesem Bereich tätigen Gewässerökologen.

STORM-Modul

Das STORM-Modul behandelt den Planungsablauf der Massnahmenprüfung nach STORM. Dieses Modul umfasst die aktualisierten Inhalte der bisherigen STORM-Richtlinie des VSA [3] sowie den Band 1 der technischen Richtlinie STORM [4]. Der STORM-Planungsablauf wurde dem übergeordneten, im Basismodul definierten Planungsablauf angepasst. Dieses Modul richtet sich insbesondere an die GEP-Ingenieure und Vollzugsbehörden. Seine Anwendung bedarf spezifischer technischer Kenntnisse im Bereich der GEP-Bearbeitung.

Modul «Dimensionierung und Gestaltung»

Dieses Modul beinhaltet Hinweise zur korrekten Dimensionierung und Gestaltung von Anlagen und ist in zwei Teile gegliedert:

Teil A – Versickerungsflächen und Anlagen für Niederschlagsabwasser

Dieser Teil entspricht im Wesentlichen den Dimensionierungskapiteln der bisherigen VSA-Richtlinie «Regenwasserentsorgung» [1]. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Hinweise für reine Liegenschaftsentwässerungen oder die Entwässerung von gemischten Flächen gelten, jedoch nicht für reine Strassenentwässerungen. Für die Dimensionierung von Strassenabwasserbehandlungsanlagen (SABA) wird auf die neue VSS-Norm SN 640 361 [5] verwiesen.

Teil B – Entlastungs- und Behandlungsanlagen für Mischabwasser

In diesen Teil wurde der Band 2A der technischen Richtlinie STORM [4] übernommen, aktualisiert und mit Angaben zu den weiteren geplanten TechRiLi-Bänden ergänzt.

Modul «Entwässerungssystem»

Dieses Modul richtet sich insbesondere an GEP-Ingenieure und Bewilligungsbehörden und liefert einen Kriterienkatalog zur Unterstützung der Wahl des am besten geeigneten Entwässerungssystems. Es kommt in der Regel im Rahmen der GEP-Aktualisierung zur Anwendung.

WEITERE DOKUMENTE

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Richtlinie wurden zwei weitere Dokumente erstellt, die jedoch nicht Bestandteil der Richtlinie sind:

VSA-KBOB-Merkblatt

Die ursprünglich innerhalb der Richtlinie geplanten Fallbeispiele wurden in einem separaten Merkblatt [6] von der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB und vom VSA erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

LeistungsprĂĽfung Adsorber

Seit mehreren Jahren werden kompakte Adsorberanlagen zur Behandlung von Niederschlagsabwasser eingesetzt. Die Qualität der Behandlung ist je nach Anlagentyp und Hersteller sehr unterschiedlich. Um einen genügenden Gewässerschutz zu gewährleisten, hat der VSA ein separates Projektteam beauftragt, ein Prüfverfahren für solche Kompaktanlagen zu entwickeln [7]. Ziel ist eine Beurteilung der Behandlungsleistung der kompakten Adsorberanlagen gemäss der im Basismodul neu definierten Behandlungsstufen (s. Kapitel «Wichtigste Neuerungen»). Das Prüfverfahren sowie die Resultate der geprüften Adsorberanlagen sind auf der VSA-Website publiziert.

Anmelden

WICHTIGSTE NEUERUNGEN

Nebst zwei komplett neuen Dokumenten, den Modulen «Gewässeruntersuchung» und «Entwässerungssystem», wurden im Rahmen der Zusammenfassung einige wichtige Neuerungen im Vergleich zu den bisher geltenden Dokumenten vorgenommen. Wie bereits beschrieben wurde ein neues Basismodul erarbeitet, das auf einer übergeordneten Ebene definiert, in welchen Fällen welche Module und Methoden anzuwenden sind.
Das bewährte «Mecano» zur Beurteilung der Entwässerung von Niederschlagsabwasser wurde im Grundsatz übernommen und, wo möglich, vereinfacht resp., wo nötig, angepasst oder ergänzt. Besonders relevant sind dabei folgende Änderungen:
– Ein möglichst guter Umgang mit Regenwasser und somit ein möglichst naturnaher Wasserkreislauf wird neu stärker gefördert. Durch gezielte Fragestellungen sollen die Planer dazu angeregt werden, den Niederschlagswasserabfluss, wo immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, sollen der Abfluss und die Belastung von Niederschlagsabwasser vermieden oder verringert werden (s. Box).
– Die Richtlinie zeigt Werkzeuge auf, um die Versickerung, wo immer möglich, zu begünstigen und zu fördern, z. B. durch die frühzeitige Ausscheidung von Versickerungsflächen in Sondernutzungsplänen.
– Das Niederschlagswasser wird weiterhin aufgrund der Herkunftsfläche in drei Belastungsklassen (gering-mittel-hoch) eingestuft. Neu wird jedoch zwischen beschichteten und unbeschichteten Metallflächen unterschieden. Auch Fassaden und pestizidhaltige Materialien werden in der Klassierung berücksichtigt.
– Die Beurteilung der Zulässigkeit der Versickerung wurde vereinfacht. Dafür ist neu nur noch eine Matrix ausreichend, in der die Belastungsklasse des Niederschlagsabwassers dem Gewässerschutzbereich gegenübergestellt wird. Darin wird jeweils zwischen Versickerung mit und ohne Bodenpassage unterschieden. Somit entfällt die für viele Anwender schwer interpretierbare Vulnerabilität des Gewässers (Fig. 2).
– Die Matrix zur Zulässigkeit einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer wurde in zwei separaten Tabellen zur Beurteilung der stofflichen und der hydraulischen Belastung mit unterschiedlichen spezifischen Einleitverhältnissen aufgeteilt.
– Speziell zu beachten ist die Einführung von unterschiedlichen Behandlungsklassen (Standard-erhöht-reduziert). Dies erfolgte in Anlehnung an die bereits durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eingeführten Klassen in der Richtlinie für Strassenabwasserbehandlung an Nationalstrassen [8]. Diese Behandlungsklassen werden ebenfalls in der neuen Leistungsprüfung Adsorber übernommen.

BezĂĽglich des Umgangs mit entlastetem Mischabwasser ist die wichtigste Neuerung die Definition eines Planungsablaufes, der mehrere neue Elemente einfĂĽhrt:
– Einheitliche Methodik zur Beurteilung des Einflusses einer Einleitung auf ein Gewässer mittels dem neuen Modul «Gewässeruntersuchung».
– Prüfung der Notwendigkeit einer weitergehenden Massnahmenprüfung nach STORM in einem interdisziplinären Team aus Fachleuten, wenn die betriebliche Systemoptimierung nicht ausreicht.
– Prüfung von Mindestanforderungen, die neu frachtbasiert und für alle Entlastungsanlagen gültig sind. Im Vergleich zu den bisherigen STORM-Mindestanforderungen, die als physikalische Richtwerte zur Beurteilung von Regenüberläufen dienten, sind die neuen Mindestanforderungen als Werkzeug konzipiert, um ein «Auffüllen» der Gewässer mit Stoffen zu vermeiden, die mit dem heutigen Wissensstand nicht aufgrund ihrer Immissionswirkung im Gewässer beurteilt werden können.
Werden die Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist das weitere Vorgehen im interdisziplinären Team abzusprechen. Dabei stehen zwei grundsätzliche Optionen für das weitere Vorgehen zur Verfügung:
– Erneute Massnahmenprüfung nach STORM zur Optimierung der vorgesehenen Massnahmen.
– Provisorischer Betrieb der betroffenen Anlage mit Überwachung (z. B. durch die Messung der Entlastungsdauer) und/oder Umsetzung von Ersatzmassnahmen.

AUSBLICK

Mit der Zusammenführung der bestehenden Dokumente in einer modularen Richtlinie wird das Regelwerk zur Entwässerung übersichtlicher. Für den Nutzer ist zudem klarer ersichtlich, welche Elemente je nach zu bearbeitendem Fall anzuwenden sind. Bei der Zusammenführung wurden verschiedene Punkte identifiziert, die einer weitergehenden Aktualisierung und Überarbeitung bedürfen. Diese Punkte werden in nächster Zukunft durch den VSA und das BAFU angegangen.
Besonders zu erwähnen ist die Methode zur Belastungsklassierung von Strassen. Die bestehende Methodik wird nach Publikation der Resultate des zurzeit laufenden europäischen Forschungsprojekts PROPeR1 (ROad runoff Pollution management and mitigation of environmental Risks) erneut überprüft und wenn möglich überarbeitet.

1 http://proper-cedr.eu/index.html

Bibliographie

[1] Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (2002): Regenwasserentsorgung, Richtlinie zur Versickerung, Retention und Ableitung von Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten. VSA, Glattbrugg
[2] Bundesamt für Umwelt (ehemals Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) (2002): Wegleitung Entwässerung von Verkehrswegen. BUWAL, Bern
[3] Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (2007): Richtlinie Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter (STORM). VSA, Glattbrugg
[4] Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (2013): Richtlinie Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter, Technische Richtlinie (TechRiLi). VSA, Glattbrugg
[5] Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (2018): Norm SN 640 361 Strassenentwässerung - Behandlungsanlagen. VSS, Zürich
[6] Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren und Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (2019): Versickerung und Retention von Niederschlagswasser im Liegenschaftsbereich, Empfehlung nachhaltiges Bauen. KBOB-VSA, Bern-Glattbrugg
[7] Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (2018): Leistungsprüfung Adsorber. VSA, Glattbrugg
[8] Bundesamt fĂĽr Strassen (2013): Strassenabwasserbehandlung an Nationalstrassen. ASTRA-Richtlinie 18005, Bern

Gestaltungselemente

Der Niederschlagswasserabfluss kann durch geeignete Gestaltungselemente verringert oder gar vermieden werden:

Durchlässige Oberflächen

Sie ermöglichen eine dezentrale Versickerung am Ort des Anfalls ohne Fassung des Niederschlagswassers und sind vorzuziehen, wo eine dichte Ausführung nicht unbedingt erforderlich ist (Plätze und Wege).

Begrünte Flachdächer

Diese dienen der Verminderung des Abflusses (Evapotranspiration) und Reduktion der Abflussspitzen (Retention).

Entwässerung über die Schulter

Ist eine dichte Ausführung von Strassen und Plätzen erforderlich, so sind diese, wo immer möglich, dezentral über die Schulter zu entwässern.

Konzentrierte Versickerung

Bei einer konzentrierten Versickerung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes eine oberflächliche Versickerungsanlage mit Bodenpassage zu bevorzugen.

Lieber teilweise versickern als gar nicht

Ist keine vollständige Versickerung möglich, z. B. wegen mangelnder Sickerfähigkeit des Bodens, so ist eine teilweise Versickerung gar keiner Versickerung vorzuziehen. In solchen Fällen ist eine Kombination mit Retentionsmassnahmen sowie die Einplanung eines Notüberlaufes über die Oberfläche in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation sinnvoll. Dabei muss sichergestellt werden, dass ein oberflächliches Zurücklaufen von Mischabwasser auch bei Rückstau in der Kanalisation ausgeschlossen ist.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.