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Fachartikel
06. April 2020

Neue SVGW-Richtlinie W9

Grundwasserfassungen: strategische Planung und Standortwahl

Grundwasserbrunnen sind für Wasserversorgungen ein komplexes und kostspieliges Unterfangen. Die strategische Planung und die Wahl des richtigen Standorts sind dabei das A und O. Die Standortwahl eines Grundwasserbrunnens ist ein mehrstufiger Prozess mit Grobevaluation und umfangreicher Vorstudie. Auch wenn der definitive Standort ausgemacht ist, sind in der Praxis oft noch nicht alle Konfliktpunkte eliminiert. Dann gilt es, pragmatische Lösungen zu finden.
Fritz Jäckli, Stefan Mürner, Dominik Bänninger, 

Grundwasserbrunnen sind komplexe und kostspielige Infrastrukturprojekte einer Wasserversorgung, ausgelegt auf eine lange Nutzungsdauer. So empfiehlt die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) fĂĽr Anlagen zur Wassergewinnung einen Zeithorizont von ĂĽber 30 Jahren. Als grundlegende Vorgabe ist dies in der strategischen Planung und der Standortwahl gebĂĽhrend zu berĂĽcksichtigen.

Strategische Planung

In einem ersten Schritt wird – anhand der Generellen Wasserversorgungsplanung – abgeklärt, ob langfristig ausreichend Wasser für eine sichere Trinkwasserversorgung zur Verfügung steht oder ob es einer Zusatzwasserbeschaffung bedarf. In einem zweiten Schritt wird untersucht, wie Zusatzwasser, falls nötig, optimal beschafft werden kann.

Bilanzierung

Grundlage fĂĽr die Beurteilung der quantitativen Versorgungssicherheit ist die Wasserbilanz, also die GegenĂĽberstellung von Wasserdargebot und Wasserbedarf inklusive der zukĂĽnftigen Entwicklung.

Dargebot

Ausgegangen wird von den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen an Quell-, Grund-, Seewasser und Fremdbezügen. Zudem werden der Zustand der Anlagen und die Qualität des Rohwassers beurteilt sowie die in Zukunft zu erwartenden quantitativen und qualitativen Erträge abgeschätzt.
Bei Quell- und Grundwassernutzungen werden die Laufzeiten der Konzessionen und die Chancen auf Erneuerung oder Verlängerung der Konzessionen abgeklärt. Die Herkunft des Wassers wird im Besonderen im Hinblick auf die hy-drogeologische Unabhängigkeit der verschiedenen Wassergewinnungsanlagen untersucht.

Bedarf

Aufgrund der Auswertung der Betriebsdaten der Wasserversorgung werden der maximale und der mittlere Tagesbedarf ermittelt, gegliedert nach Haushalt und Kleingewerbe, Grossverbraucher, Landwirtschaft, öffentlichen Zwecken und Selbstverbrauch, ungemessenen Abgaben und Verlusten.
Für den zukünftigen Bedarf werden einerseits die Bevölkerungsentwicklung und die Siedlungsentwicklung abgeschätzt und andererseits die Entwicklung in der Landwirtschaft und der Industrie prognostiziert.

Drei Betriebszustände

Die Bilanzierung wird für die drei Betriebszustände Normalfall, Maximalfall und Störfall durchgeführt.

Normalfall

Bei der Überprüfung des Normalfalls wird der durchschnittliche Tagesbedarf mit der durchschnittlichen Wassergewinnung verglichen. Der Normalfall dient als Basis für die übrigen Betriebszustände.

Maximalfall

Der Maximalfall tritt typischerweise in heissen, trockenen Perioden auf. Dabei wird der maximale Tagesbedarf mit der minimalen Wassergewinnung (tiefe Grundwasserstände, minimale Quellschüttungen) verglichen.

Störfall

Für den Störfall wird angenommen, dass der wichtigste Wasserbezugsort über längere Zeit (Wochen bis Monate) ausfällt. Mit den noch nutzbaren Ressourcen muss mindestens der mittlere Tagesbedarf gedeckt werden können.

Weisen die Bilanzen im Normal- und/oder Maximalfall Fehlmengen aus, sind zusätzliche Wasserressourcen zu erschliessen. Bei Fehlmengen im Störfall sind in erster Linie Möglichkeiten für Aushilfelieferungen von Nachbarversorgungen oder regionalen Versorgungen anzustreben.

Konzept Zusatzwasserbeschaffung

Zeigen die Bilanzen, dass das Dargebot den Wasserbedarf nicht zu decken vermag, sind alle in Frage kommenden Möglichkeiten der Trinkwasserbeschaffung zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Im Besonderen sind die langfristigen Bedürfnisse der Nachbarversorgungen in diese Überlegungen einzubeziehen. So kann zum Beispiel bei einem langfristigen Bedarf einer Nachbarversorgung der eigentliche Brunnen und das Abschlussbauwerk bereits auf die zukünftige gemeinsame Nutzung ausgelegt werden. Ein späterer Ausbau ist so kostengünstig realisierbar.
Als zusätzliche Möglichkeiten zur Trinkwasserbeschaffung sind zu prüfen:
– Erhöhung von bestehenden oder Erwerb von neuen Optionen bei Gruppen-wasserversorgungen oder Zweckverbänden
– Bezug von Nachbarversorgungen
– Einkauf in eine Gruppenwasserversorgung
– Ertüchtigung bestehender Quell- oder Grundwasserfassungen
– Aufbereitung von Oberflächenwasser
– Neubau einer Grundwasserfassung

Bei der Erschliessung neuer Ressourcen sollte – wenn möglich – die Versorgungssicherheit erhöht werden. Dem Aspekt «Prinzip der zwei Standbeine» ist dabei Rechnung zu tragen. So sind hydrogeologisch unabhängige Wasserbezugsorte anzustreben. Zusätzlich ist die Redundanz der Anlagen und der Leitungssysteme zu beurteilen. Dies hilft, auch in einem Störfall die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Standortwahl

Die Wahl des Standortes eines Grundwasserbrunnens ist ein mehrstufiger Prozess. In einem ersten Schritt werden in einer Grobevaluation mögliche Standorte definiert. Aus diesen wird anschliessend in einer ausführlichen Vorstudie der optimale Standort ausgewählt. An diesem Standort werden Sondierbohrung und Pumpversuch durchgeführt. Erfüllen die angetroffenen Verhältnisse die Erwartungen, kann der Standort definitiv gewählt werden.
Wichtig für den Erfolg der Standortevaluation ist der frühzeitige Einbezug der kantonalen Behörden sowie der Grundeigentümer.

Grobevaluation möglicher Standorte

Aufgrund der vorhandenen hydrogeologischen Grundlagen (dazu gehören hydrogeologische Karten, bestehende Sondierbohrungen und Pumpversuche, Informationen zur Wasserqualität usw.) und der raumplanerischen Vorgaben (kantonale und kommunale Richtplanungen, Bewilligungsvorschriften usw.) werden mögliche Standorte für den Bau des neuen Grundwasserbrunnens ermittelt und deren Bewilligungsfähigkeit mit den zuständigen kantonalen Behörden abgeklärt.
Damit ein Standort als möglicher Standort bezeichnet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Erforderliche Menge und Qualität

Aufgrund der vorhandenen Unterlagen werden Gebiete ausgeschieden, in denen ausreichend ergiebige Grundwasservorkommen in der erforderlichen Qualität zu erwarten sind.

Raumplanerische Umsetzung

Unter Einbezug der kantonalen und kommunalen Richtplanungen ist zu zeigen, dass die raumplanerische Umsetzung möglich ist und dass bundesrechtskonforme Schutzzonen ausgeschieden werden können.

Wirtschaftlichkeit

Grossen Einfluss auf die Kosten eines Grundwasserbrunnens haben die zu erwartende Tiefe des Brunnens, die Bauform des Brunnens (vertikal oder horizontal) und die erforderlichen Anschlussleitungen an das bestehende Versorgungsnetz.

Grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit

Die möglichen Standorte sind mit den verantwortlichen kantonalen Stellen auf deren Bewilligungsfähigkeit zu überprüfen.

Vorstudie

In einer umfangreichen Vorstudie wird aus den möglichen Standorten der optimale Standort bestimmt. Im Folgenden werden die wesentlichen Kriterien für den Vergleich der grobevaluierten Standorte aufgeführt.

Hydrogeologische Standortbestimmungen

Die hydrogeologische Erkundung wird in Abhängigkeit vom Projektstand stufenweise vorgenommen und verfeinert. Nachdem in der Grobevaluation das Grundwasservorkommen generell beurteilt wurde, werden die Eigenschaften des Grundwasserleiters in der Vorstudie detailliert untersucht. So werden folgende Gegebenheiten geklärt:
– hydrogeologische Charakterisierung des Grundwasserleiters am geplanten Standort und in dessen Umgebung
– wechselseitige Beziehungen zwischen Grundwasser und Oberflächengewässern
– Wechselwirkungen mit bestehenden Grundwasserfassungen
– anthropogene Beeinträchtigungen des Grundwassers
– Prognose der Feldergiebigkeit des Grundwasserleiters
– Möglichkeiten zur Ableitung von Sauberwasser aus dem Verwurf und aus Pumpversuchen

Risikosituation des Fassungsstandortes

Verschiedene Aktivitäten und Nutzungen können die Grundwasserbeschaffung nachteilig beeinflussen. Als mögliche Konflikte und potenzielle Belastungen sind daher Nutzungen wie Landwirtschaft, Siedlung, Deponien oder belastete Standorte sowie Renaturierungen und Hochwasserschutz in der Vorstudie zu untersuchen:
Führen diese Beurteilungen zu Beschränkungen in der Bewirtschaftung oder Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke, insbesondere als Folge der bundesrechtskonformen Ausscheidung von Schutzzonen, sind diese den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern frühzeitig mitzuteilen. Entsprechende Vereinbarungen oder Verträge müssen vor Baubeginn vorliegen.
Gewässerabstände und Waldabstände können die Standortwahl ebenfalls beeinflussen. In keinem Fall dürfen Naturschutzgebiete nachteilig beeinflusst werden und bei Fliessgewässern müssen die Bestimmungen zu den Restwassermengen eingehalten werden.

Wasserqualität

Auf der Grundlage von chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Untersuchungen ist die Beschaffenheit des Grundwassers zu analysieren und die Eignung für die Nutzung als Trinkwasser zu beurteilen. Falls der Grundwasserleiter sehr gut dokumentiert ist, kann diese Beurteilung anhand vorhandener Untersuchungen erfolgen. Anderenfalls ist eine Grundwasser-Messstelle (Piezometer) zur Entnahme von Wasserproben zu erstellen. Zudem können so hydrogeologische Daten (z. B. Grundwasserspiegel, Durchlässigkeit) ermittelt werden.
Ein «gutes» Grundwasser zeichnet sich dadurch aus, dass die mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften über die Zeit hinweg nur gering schwanken und möglichst unbeeinflusst sind durch Oberflächenereignisse. Weiter werden bei einem für die Trinkwassernutzung «gut» geeigneten Grundwasser die in den Anhängen 1 bis 3 der TBDV (Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen) definierten Höchstwerte für Trinkwasser eingehalten.

Grundwasserschutzzonen

Die Grundwasserschutzzonen sind wesentliche Elemente des planerischen Grundwasserschutzes und dienen dem Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers:
– So soll die Schutzzone 1 (Fassungsbereich) verhindern, dass Grundwasserfassungen sowie deren unmittelbare Umgebung beschädigt oder verunreinigt werden.
– Die Schutzzone 2 dient vor allem dem Schutz des geförderten Grundwassers vor pathogenen Mikroorganismen und vor erhöhten Konzentrationen wassergefährdender Stoffe.
– Die Schutzzone 3 soll gewährleisten, dass organische Inhaltsstoffe bis zur Fassung in ihrer Konzentration vermindert werden und dass bei unmittelbar drohenden Gefahren (z. B. Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen) ausreichend Zeit und Raum für die erforderlichen Massnahmen zur Verfügung stehen.

Anhand Erfahrungswerten und Vorgaben des BAFU (Wegleitung Grundwasserschutz) kann die ungefähre Grösse der Schutzzonen abgeschätzt werden. Besteht keine Möglichkeit, die nötigen Schutzzonen auszuscheiden, kann dies das Aus für einen Standort bedeuten, da keine Konzession erteilt werden kann.

Wirtschaftlichkeit

Die finanziellen Aufwendungen für die Erschliessung des Grundwasserbrunnens und den Anschluss des Brunnens an die bestehenden Netze und Anlagen sind zu beurteilen. Die wesentlichen Aspekte dabei sind: Zufahrtsmöglichkeit, Stromversorgung, Anschluss an Wassernetz, Einbindung in Fernwirksystem, Verwurf-leitung, Schmutzwasserableitung usw.
Ein neuer Grundwasserbrunnen ist ein zusätzlicher Netzeinspeisepunkt, der die hydraulischen Verhältnisse im Versorgungsnetz beeinflusst. Allenfalls werden durch die Änderungen der hydraulischen Durchfluss- und Druckverhältnisse Anpassungen am Leitungsnetz nötig. Die entsprechenden Aufwendungen sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen.
Beim Vergleich der Kosten der verschiedenen Standorte sind jeweils die Investitions- und die wiederkehrenden Betriebskosten zu beurteilen.

Bewilligungsfähigkeit

Von der Abklärung der generellen Bewilligungsfähigkeit eines Grundwasserbrunnens über die Genehmigung des definitiven Standortes bis zur Projektgenehmigung und zur Konzessionserteilung verläuft der Bewilligungsprozess i.d.R. über mehrere Stufen.
Bei der Beurteilung der möglichen Standorte geht es in der Vorstudie darum, mit den zuständigen kantonalen Behörden mögliche Risiken zu evaluieren und den Verlauf des Bewilligungsverfahrens sowie die notwendigen Unterlagen (Pläne, Untersuchungen) festzulegen.

Sondierbohrung und Versuchsbrunnen am optimalen Standort

Aus dem Vergleich der möglichen Standorte – anhand der oben aufgeführten Kriterien – wird der optimale Standort ermittelt. An diesem wird eine Sondierbohrung durchgeführt.
Ziel der Sondierbohrung ist die exakte örtliche Kenntnis der geologischen Gegebenheiten, insbesondere die Schichtfolge, die Durchlässigkeit sowie die Wasserqualität. Bei grösseren Vorhaben und komplexen geologischen Verhältnissen können mehrere Sondierbohrungen angebracht sein. Bei günstigem Befund erfolgt der Ausbau zu einem Versuchsbrunnen mit nachfolgendem Pumpversuch. Werden die qualitativen und quantitativen Anforderungen erfüllt, kann die Standort­evaluation abgeschlossen und der Standort definitiv gewählt werden.
Um unerwünschte Abweichungen zum Versuchsbrunnen aufgrund der Heterogenität der Geologie zu vermeiden, sollte der definitive Brunnen im Umkreis von wenigen Metern gebohrt werden.

Abschluss der Vorstudie

Mit der Wahl des definitiven Standortes ist die Vorstudie abgeschlossen und die folgenden Resultate liegen vor:
– Der definitive Standort des Brunnens ist gewählt.
– Die Bewilligungsfähigkeit ist gegeben.
– Die Einwilligung der Grundeigentümer und Bewirtschafter ist vorhanden.
– Die brunnentechnischen Vorgaben für die Projektierung und den Bau liegen vor.

Oft lassen sich in der Praxis nicht alle Konfliktpunkte eliminieren, und es bleiben gewisse Risikosituationen für den Fassungsstandort bestehen. Anhand der folgenden zwei Fallbeispiele wird aufgezeigt, wie in solchen Situationen pragmatische Lösungen erreicht werden können.

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Fallbeispiel MĂĽnchenstein

Bei der Überprüfung der Grundwasserschutzzonen der zwei Fassungen Hofmatt und Ehinger der Gemeinde Münchenstein wurde durch neue Markierversuche gezeigt, dass die früher rechnerisch abgeschätzten Fliessgeschwindigkeiten deutlich zu niedrig waren. Um den Vorgaben der Bundesgesetzgebung zu entsprechen, müssten vor allem die Grundwasserschutzzonen in ihrer Längsachse erheblich vergrössert werden. Dadurch würde die Anzahl Konflikte innerhalb der Schutzzonen S2 massiv steigen.
Die Regionale Wasserversorgungsplanung des Kantons sieht vor, dass die Gemeinde Münchenstein den eigenen Wasserbedarf, ausser im Störfall, aus dem Grundwasserleiter im Bereich der eigenen Gemeinde deckt. Damit ist die regionale Wasserversorgungssicherheit gewährleistet.

Lösungsansatz: Zusammenlegung von Fassungsstandorten

Neurechtliche Ausscheidungen der Grundwasserschutzzonen Hofmatt und Ehinger wären mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand verbunden. Deshalb verfolgt die Wasserversorgung Münchenstein den Lösungsansatz, den bestehenden Fassungsstandort St. Jakobsmatten, der auf Gemeindegebiet Münchenstein liegt, aber von der Nachbargemeinde Birsfelden genutzt wird, auszubauen und dafür die Pumpwerke Hofmatt und Ehinger aufzugeben. Der Ausbau sieht vor, die bestehende Brunnenreihe im Süden mit einem weiteren Brunnen zu ergänzen.

Abklärungen

Dem Entscheid, den Ausbau des Fassungsstandortes St. Jakobsmatten genauer zu prüfen, gingen folgende Abklärungen voraus: Markierversuche für alle drei Fassungsstandorte sowie ein auf einem numerischen Modell basierter Variantenvergleich verschiedener Szenarien. Die Zusammenlegung der Fassungsstandorte ist möglich, weil die oberstromigen Pumpwerke Hofmatt und Ehinger nicht mehr genutzt werden und das Grundwasser somit den unterstromigen Pumpwerken St. Jakobsmatten zufliesst. Eine solche Situation ist andernorts nicht immer gegeben.
Zurzeit laufen Abklärungen über Ergiebigkeit und Wasserqualität des Grundwasserleiters für den ausgebauten Standort St. Jakobsmatten. Kommen diese Abklärungen zu einem positiven Ergebnis, könnte die angedachte Lösung realisiert werden.

Bewertung

Es müssten also zwei bestehende Grundwasserfassungen aufgegeben werden und ein neuer Brunnen ist zu bauen. Der Vorteil dieses Lösungsansatzes liegt darin, dass für die rechtskonforme Ausscheidung der Schutzzone St. Jakobsmatten nur wenige zusätzliche Flächen neu der Schutzzone S2 zugewiesen werden müssten. Auch die neue Schutzzone S2 wird gemäss der strengen Auslegung der GSchV durch die Rechtsprechung Konflikte aufweisen. Es gilt zu bedenken, dass es hier, wie auch in anderen Fällen im Kanton BL, keine Möglichkeiten mehr gibt, in urbanen Räumen Schutzzonen ohne Konflikte auszuscheiden. Mit einer umfassenden Wasserversorgungsplanung wird es aber möglich sein, durch die Priorisierung weniger Fassungs­standorte auf Kosten eines grösseren Klumpenrisikos die Anzahl der Konflikte zu reduzieren.

Fallbeispiel Frutigen

Für die im Jahr 1945 erstellte Grundwasserfassung Kanderbrück der Wasserversorgungsgenossenschaft (WVG) Frutigen kann keine Grundwasserschutzzone ausgeschieden werden, die den heutigen rechtlichen Anforderungen genügt. Bereits 1987, als die altrechtliche Grundwasserschutzzone ausgeschieden wurde, stand fest, dass längerfristig nicht an diesem Standort festgehalten werden kann. Eine Grundwasserschutzzone S2 wurde nicht erstellt, da bestehende Bauzonen bis an die Grenze der Grundwasserschutzzone S1 nur wenige Meter vom Grundwasserbrunnen entfernt reichen. Zudem ist die Fassung am jetzigen Standort hochwassergefährdet.

Gemäss der Generellen Wasserversorgungsplanung Frutigen von 2012 ist die WVG Frutigen auf die Wasserbeschaffung von bis zu 1500 l/min angewiesen.

Lösungsansatz

1991 wurde ein Grundwasserschutzareal weiter flussaufwärts auf der anderen Seite der Kander ausgeschieden. Vorgesehen war nach Ablauf der Konzession der bestehenden Fassung, am neuen Standort eine neue Grundwasserfassung zu bauen.

Abklärungen
Grundwasserschutzzone

Da das Grundwasserschutzareal vor dem Inkrafttreten der neuen Gewässerschutzverordnung ausgeschieden wurde, musste überprüft werden, ob eine Grundwasserschutzzone nach der aktuellen Rechtsprechung am neuen Standort überhaupt möglich wäre. Die neuen Grundwasserschutzzonen konnten ausgeschieden werden, bei zwei Landwirtschaftsbetrieben waren jedoch gewässerschutztechnische Sanierungsmassnahmen in der Grundwasserschutzzone S2 nötig.

Qualität und Quantität

Mit mehrwöchigen Pumpversuchen wurde die Ergiebigkeit untersucht. Zudem wurden mehrere Wasserproben analysiert, um sicherzustellen, dass bei der von der WVG Frutigen geforderten Pumpleistung von 1000 l/min die Qualitätsanforderungen eingehalten werden können. Sowohl Qualität als auch Quantität erfüllen die nötigen Anforderungen.

Varianten

In einem Gutachten wurden vier mögliche Fassungsstandorte untersucht. Aus hydrogeologischer Sicht wären alle vier Standorte geeignet gewesen. Es wurde darum jener Standort mit dem kleinsten Konfliktpotenzial und dem bereits bestehenden Grundwasserschutzareal gewählt.

Noch ausstehende Arbeiten

Es muss noch abgeklärt werden, wie das alte Pumpwerk weiter genutzt werden kann. Im Vordergrund steht die Nutzung als Grundwasser-Wärmepumpe zur Heizung von Wohnungen und Häusern. Wenn keine Lösung gefunden wird, müsste das alte Grundwasserpumpwerk nach dessen Stilllegung zurückgebaut werden.

Bewertung des Lösungsansatzes
Vorteile

– Die Grundwasserschutzzone kann nach geltender Rechtsprechung ausgeschieden werden.
– Die bestehenden Konflikte in der Grundwasserschutzzone können mit vergleichsweise geringem Aufwand eliminiert werden.
– Die neue Grundwasserschutzzone konnte kleiner dimensioniert werden, als das Grundwasserschutzareal ausgeschieden wurde.
– Das Wasser steht in benötigter Qualität und Quantität zur Verfügung, zudem hat es genügend Reserven für eine weitere Erhöhung der Fördermenge.
– Es besteht die Möglichkeit, durch Vernetzung weitere Wasserversorgungen mit Wasser aus dem neuen Grundwasserpumpwerk Kanderbrück zu versorgen und damit die Versorgungssicherheit in der Region weiter zu erhöhen.
– Bestehende Risiken wie Abwasserleitungen in der Grundwasserschutzzone S1 der alten Grundwasserfassung können eliminiert werden.
– Blockierte Bauvorhaben in der Grundwasserschutzzone der alten Grundwasserfassung können weitergeführt werden, sobald das neue Grundwasserpumpwerk ans Netz angeschlossen wird und die alte Grundwasserfassung vom Netz getrennt werden kann.

Nachteile

– 22 Entschädigungslösungen, die gefunden werden mussten, wie einmalige, jährliche und 25-jährliche Entschädigungszahlungen für Rechtseinräumung, Gülleverbot, Dienstbarkeiten usw.
– Aus Sicht der Wasserversorgung ein aufwendiges und kostspieliges Verfahren von fast zwei Jahren nach der Gesuchstellung.
– Zahlreiche Einsprachen, deren Abarbeitung zum Teil aufwendig war. Sie wurden am Schluss jedoch alle entweder zurückgezogen oder abgewiesen.
– Teure gewässerschutztechnische Sanierungsmassnahmen bei zwei Landwirtschaftsbetrieben in der Grundwasserschutzzone S2.

Stand des Projekts

Der Entscheid über die Gebrauchswasserkonzession inkl. Bau- und Nebenbewilligung und Genehmigung der Grundwasserschutzzone wurde am 21. Mai 2019 vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern gefällt. Die konzedierte Menge beträgt aufgrund der aktuell benötigten Mengen 1000 l/min. Da aber eine grössere Entnahmemenge zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wurden die Grundwasserschutzzonen auf 1500 l/min ausgelegt. Die Bauarbeiten wurden Mitte Oktober 2019 aufgenommen, der Brunnenbau wurde bereits Ende 2019 abgeschlossen. Im Januar und Februar 2020 wurden ausführliche Pumpversuche und Qualitätsanalysen durchgeführt.
Noch ausstehend sind der Bau des Brunnengebäudes, die Installationen, die Anschlussleitungen sowie die Umsetzung der gewässerschutztechnischen Massnahmen in der Grundwasserschutzzone S2. Die WVG Frutigen will das neue Grundwasserpumpwerk Ende Oktober 2020 in Betrieb nehmen und zum gleichen Zeitpunkt das alte Werk ausser Betrieb setzen.

«Emerging Risks»

Als Folge der verfeinerten Analysemethoden werden zukünftig immer mehr Stoffe (Mikroverunreinigungen) im Grundwasser nachgewiesen. Oft herrscht Unsicherheit über die Auswirkungen und Schädlichkeit dieser Stoffe. Einerseits hat dadurch die Standortauswahl für Grundwasserbrunnen noch an Bedeutung gewonnen, andererseits hat diese Situation auch zu einer gewissen Verunsicherung bei Planern und Betreibern geführt.
Auch bei einer vorbildlichen Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen, einer seriösen Standortevaluation und bundesgesetzkonformen Schutzzonen kann plötzlich ein neuer relevanter Spurenstoff festgestellt oder für eine bisher unproblematische Substanz neu ein Höchstwert definiert werden. Dies kann dazu führen, dass die gesetzlichen Qualitätsvorgaben nicht mehr eingehalten und damit die Nutzung des Grundwasserbrunnens in Frage gestellt werden.

Verändernde Rahmenbedingungen durch neue Risiken

In diesem Zusammenhang ist die neue Risikobewertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu den Abbauprodukten von Chlorothalonil zu erwähnen. Aufgrund neuer Unterlagen kam das BLV Ende 2019 zum Schluss, dass der Wirkstoff Chlorothalonil neu in die Kategorie «Krebserregende Stoffe» einzuteilen ist. Dies hat zur Folge, dass ab Januar 2020 alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant eingestuft werden, d. h. bei all diesen Stoffen ist zukünftig ein Höchstwert von 0,1 µg/l einzuhalten. Für den Kanton Solothurn bedeutet dies, dass heute der Grossteil der bis anhin gut geschützten Grundwasserfassungen mit gesetzeskonform ausgeschiedenen Schutzzonen nicht mehr betrieben werden dürfen. Denn das mit diesen Anlagen geförderte Grundwasser entspricht nicht mehr den gesetzlichen Qualitätsvorgaben. Da nun fast alle Fassungen in den drei grossen Grundwasservorkommen des Kantons belastet sind, kann das Problem mit den einfachen Massnahmen wie Mischen mit unbelasteten Wässern nicht gelöst werden. Es sind zusätzliche Infrastrukturen nötig, wie zum Beispiel Verbindungsleitungen zu Fassungen in unbelasteten Standorten (vermutlich ausserhalb des Kantons) oder energieintensive Wasseraufbereitungsanlagen wie Umkehrosmoseanlagen.
Für Betreiber von Grundwasserfassungen bedeutet dies ein auf die möglichen Belastungen im Zuströmbereich angepasstes Monitoring, bei dem allfällige Veränderungen von Grundwasserparametern sorgfältig überwacht und ausgewertet werden. Natürlich muss jederzeit auf allfällige neu entstehende Belastungen – Emerging Risks wie sie heute die Chlorothalonil-Belastungen darstellen – mit adäquaten Massnahmen reagiert werden. Es muss auch damit gerechnet werden, dass Grundwasserbrunnen nicht «automatisch» bis zum Ablauf der Konzession genutzt werden können. Das Risiko eines langfristigen Ausfalls eines Grundwasserbrunnens (Störfall) muss beherrscht werden.

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Kommentare (1)

Eduard Hoehn am 17.04 2020 um 13:20

Neue SVGW-Richtlinie W9 Grundwasserfassungen: strategische Planung und Standortwahl

Im Bericht des April-Newsletters 2020 fehlt mir ein Hinweis auf den "Zuströmbereich", Anh. 4, Art. 113 GSchV. Bei der Planung einer neuen Fassung ist in der Vorstudie anhand bestehender Unterlagen auch abzuklären, wie das Grundwasser aus grösseren Distanzen grundwasserstromaufwärts etwa beschaffen ist. Für die Wahl eines Standorts ist der Zuströmbereich, zusammen mit Form und Ausdehnung des Absenktrichters, modellhaft für verschiedene Fördermengen zu bestimmen. Der Zuströmbereich als planerisches Element des Grundwasserschutzes wurde eingeführt allgemein für Stoffe, die im Boden weder abgebaut noch zurückgehalten werden, und speziell für Stoffe wie z.B. Nitrat oder Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe aus der Landwirtschaft. Für solche Stoffe ist der Zuströmbereich von grösserer Bedeutung als es die Schutzzonen sind. - Gas-Wasser-Abwasser 74(3), 187-193, 1994.

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