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11. Februar 2020

Kommunikation

Argumentarium und Wording Chlorothalonil

Die Neubewertung von Chlorothalonil führte dazu, dass sämtliche Abbaustoffe dieses Wirkstoffes als relevant eingestuft werden müssen und damit seit Januar 2020 der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter gilt. Zudem hat die Neubeurteilung erhebliche Konsequenzen für die Wasserversorgungen im ackerbaulich genutzten Mittelland der Schweiz. Es ist mit bis zu 1 Million betroffener Konsumentinnen und Konsumenten zu rechnen.

Rasche Lösungen sind in den wenigsten Fällen umsetzbar. Die Verunsicherung der Bevölkerung ist gross. Der SVGW hat deshalb versucht, in einem Argumentarium ein verständliches Wording zu etablieren.

Dem Wording zu Grunde liegt, dass die Höchstwerte von 0,1 µ/l extrem niedrig angesetzt sind und per se keine Aussage darüber gemacht wird, ob eine Überschreitung dieser Grenzwerte zu Auswirkungen der Gesundheit führt. Der Höchstwert ist vorsorglich tief angesetzt und nicht aus Gesundheitsdaten abgeleitet worden.

Das Wording des SVGW stützt sich dabei auf folgende Argumente:

  • Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an unser Trinkwasser. Trinkwasser muss die vorsorglich tief angesetzten Höchstwerte gemäss der Lebensmittelgesetzgebung (TBDV) einhalten.
  • Wir wollen keine Fremdstoffe im Trinkwasser. Die Verunreinigungen sind in erster Linie ein qualitatives Problem, das mittelfristig behoben werden muss.
  • Die wichtigste Massnahme wurde bereits ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ist unser oberstes Ziel. Hahnenwassertrinken ist in der Schweiz nach wie vor sicher.
  • Der Nachweis der Abbauprodukte des Pestizids sowie das verhängte Verbot des Wirkstoffs zeigen, dass die Kontrolle und Überwachung des Trinkwassers funktionieren und dass rasch Massnahmen zum Erhalt der hohen Trinkwasserqualität ergriffen wurden.
  • Die Wasserversorger passen ihre Selbstkontrolle den neuen Anforderungen an. So müssen die Abbauprodukte (R417888 und R471811) von Chlorothalonil nun im Trinkwasser regelmässig beobachtet werden.
  • Die Wasserversorger treffen in Abstimmung mit den Behörden verhältnismässige Massnahmen. Eine Verbesserung der Situation muss schnellstmöglich angegangen werden.
  • Ist keine rasche Lösung möglich, sind Überlegungen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit einem geeigneten zweiten Standbein voranzutreiben. Dabei sind sowohl regionale als auch überregionale Lösungen in Betracht zu ziehen und die Ausscheidung der Zuströmbereiche voranzutreiben.
  • Bei Detailfragen zur Gesundheitsgefährdung wird an Fachspezialisten verwiesen (z.B. kantonale Gesundheitsbehörde oder unabhängige Toxikologen). 

Das Argumentarium wird weiter gepflegt und ist für alle Wasserversorgungen verfügbar, aktuell in Version 2.1 (Stand 31. Januar 2020).

 

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