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12. Februar 2026

Interessenvertretung

Vernehmlassung zu Zuströmbereichen

Die Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GschG) hat zum Ziel, die Trinkwasserqualität zu verbessern. Die Kantone werden verpflichtet, die Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen bis 2050 zu bezeichnen. Die Vernehmlassung zu dieser Änderung dauert noch bis zum 12. März 2026. Der SVGW hat eine Vernehmlassungsantwort verfasst und ruft seine Mitglieder auf, die SVGW-Stellungnahme zu diesem für die Trinkwasserversorgung zentralen Geschäft ebenfalls einzureichen.
Michael Meier 

Das Trinkwasser in der Schweiz wird zu 80 % aus Grundwasser gewonnen. Zahlreiche Grundwasservorkommen im Mittelland sind mit Nitrat und Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln belastet. Um Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern, müssen die Gebiete, in denen Grundwasser durch versickerndes Regenwasser neu gebildet wird, besser geschützt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft in der Schweiz auch in Zukunft kostengünstig, dezentral und ohne aufwändige und kostenintensive Aufbereitung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge versorgt werden können.

Stellungnahme des SVGW steht allen Interessierten zur Verfügung

Die Änderungen am GschG befinden sich bis zum 12. März 2026 in der Vernehmlassung. Der SVGW beteiligt sich mit einer eigenen Stellungnahme daran und stellt diese allen Mitgliedern und interessierten Kreisen zur Verfügung. Die Änderungen am GschG sind für die Wasserversorger zentral. Es ist daher wichtig, dass sich die Branche als Ganzes für eine rasche Bezeichnung der Zuströmbereiche einsetzt, damit gezielt Massnahmen ergriffen werden können, um unsere wichtigste Trinkwasserressource «Grundwasser» besser vor chemischen Verunreinigungen zu schützen.

Vernehmlassungsantwort GschG

So beteiligen Sie sich an der Vernehmlassung:

  1. Download Vernehmlassungantwort als Word-Dokument [DE, FR, IT]
  2. Das Word-Dokument herunterladen und die Adressinformationen auf Seite 3 ergänzen (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.).
  3. Ihre Vernehmlassungantwort als Word und PDF einsenden an: wasser@bafu.admin.ch 

Herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihre Mitarbeit!

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