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30. März 2021

Ausschreibung

Eidgenössische Berufsprüfung Klärwerkfachmann/-fachfrau 2021

Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und die Groupe romand pour la formation des exploitants de STEP (FES) schreiben die Eidgenössische Berufsprüfung Klärwerkfachmann/-fachfrau 2021 aus. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2021 (Datum des Poststempels).
Eckdaten der Prüfungen
Praktische Laborprüfungen 25.–27. Oktober 2021
Prüfungsort GYB Gymnase Intercantonal de la Broye
Rue du Gymnase 1, 1530 Payerne

 

Schriftliche Prüfungen      1./2. November 2021
Mündliche Prüfungen 8.–12. November 2021
Prüfungsort Campus Sursee
Leidenbergstrasse 17, 6208 Oberkirch  
Trägerschaft
  • Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)
  • Groupe romand pour la formation des exploitants de STEP (FES)
Zulassung

Zur Prüfung zugelassen wird, wer

  1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines technischen Berufes oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt und mindestens 3 Jahre Praxis auf einem Klärwerk nachweist oder
  2.  mindestens 6 Jahre Praxis auf einem Klärwerk nachweist.

Der Zulassungsentscheid wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und Rechtsmittelbelehrung.

Anmeldung

Die Anmeldung ist schriftlich mit Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten:

Prüfungssekretariat FES/VSA
c/o VSA, Europastrasse 3, Postfach
8152 Glattbrugg

Das Anmeldeformular kann entweder auf der VSA-Website ausgedruckt oder bei der VSA-Geschäftsstelle, Sandra Tschanz, Tel. 043 343 70 79, bezogen werden.

Der Anmeldung sind beizufügen:

  1. eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
  2. Kopien der geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
  3. Angabe der Prüfungssprache;
  4. Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
Anmeldeschluss

30. Juni 2021 (Datum des Poststempels).

Später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Diejenigen Kandidaten, die sich für die annullierte Prüfung 2020 registriert haben, müssen sich für die Prüfung 2021 nicht nochmals anmelden.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr von CHF 2’450.-- ist bis spätestens 15. September 2021 zu überweisen.

Repetentinnen und Repetenten der Prüfung erhalten je nach Zahl der zu absolvierenden Prüfungsteile eine Ermässigung der Prüfungsgebühr.

 

Die Prüfungsgebühr für die annullierten Prüfungen 2020 wird auf die eidgenössische Prüfung 2021 übertragen.

 

Im Auftrag der Prüfungskommission:

Dr. M. Tschui, Kommissionspräsident

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