Dabei legt der VSA den Standard so fest, dass die Aufgaben von allen Eigentümer/-innen öffentlicher Abwasseranlagen wahrgenommen werden können. Die Vollzugsbehörde (kantonale Fachstelle) kann die Aufgaben pro ARA-Einzugsgebiet als verbindlich erklären resp. sie im Einzelfall ergänzen/verschärfen oder vereinfachen/erleichtern. Die Richtlinie definiert, WAS pro Aufgabe von WEM zu tun ist. Beispiele dafür, WIE die Aufgaben wahrgenommen werden können, stellt der VSA in den kostenlosen Umsetzungshilfen zur Verfügung.
Die Richtlinie umfasst 33 Seiten. Falls Sie eine gedruckte Version benötigen, können Sie diese entweder via Bestellung PDF-Version selbst ausdrucken oder via Print-on-Demand bestellen.
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