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04. März 2014

Änderung des Gewässerschutzgesetzes

ARA können aufgerüstet werden

Rund 100 von insgesamt 700 Kläranlagen werden aufgerüstet, damit keine Kleinst-Verunreinigungen mehr in die Gewässer gelangen. Der Nationalrat hat am Montag der Änderung des Gewässerschutzgesetzes, die eine entsprechende verursachergerechten Spezialfinanzierung vorsieht, als Zweitrat mit 130 zu 49 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.

Hintergrund für die Änderung war, dass Substanzen wie Medikamente, Hormone oder Biozide  heute in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nur ungenügend entfernt werden. Sie gelangen in Gewässer, wo sie schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen bedeuten. Auch das Trinkwasser kann beeinträchtigt werden. Darum sollen rund 100 Kläranlagen über die nächsten 20 Jahre eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen. Die Umsetzung kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Ein Viertel der Kosten tragen die Betreiber der betroffenen Anlagen. Für drei Viertel soll die Bevölkerung aufkommen, die Abgabe beträgt maximal 9 Franken pro Einwohner und Jahr. (Quelle: sda) 

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