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05. August 2014

Gasversorgungsgesetz

Workshop zu neuem Gasmarktgesetz

Diesen Juli fand unter Leitung des Bundesamtes für Energie BFE ein Workshop mit interessierten Verbänden zum Thema Gasversorgungsgesetz statt. Seitens des SVGW nahmen Anton Kilchmann und Gian von Planta daran teil. Das Ziel des Workshop war es, die unterschiedlichen Ansprüche an ein GasVG zu besprechen und von den Teilnehmenden mögliche Themen für das Gesetz

Für die Industrie und die Konsumentenverbände stand vor allem die Frage eines einfachen, diskriminierungsfreien Netzzuganges im Vordergrund. Zentral für die Netzbetreiber ist die Kalkulation der Netzentgelte. Der SVGW seinerseits wies vor allem auf sicherheitstechnische Aspekte in einem geöffneten Gasmarkt sowie die auf Problematik rund um die Datenerfassung und Übermittlung hin. Einig war man sich darin, dass ein solches Gesetz so schlank wie möglich sein soll. Vertreter, welche heute im Rahmen der Verbändevereinbarung Gas am Markt einkaufen können, sahen sogar die Schaffung eines Gasversorgunggesetzes als nicht unbedingt notwendig an.

Der Schweizer Gasmarkt ist im Prinzip im Druckbereich über 5 bar seit 1963 offen. Dies wird im Rohrleitungsgesetz im Artikel 13 postuliert. Die Vergangenheit zeigte jedoch, dass dieser Artikel für einen funktionierenden Gasmarkt nicht ausreicht. Mit der Verbändevereinbarung hat die Schweizer Gasindustrie zusammen mit Industrievertretern für spezifische Segmente eine gute Lösung gefunden um einen freien und fairen Zugang zum Markt zu ermöglichen. Die von den Netzbetreibern angestrebte Rechtssicherheit wurde damit aber nicht erreicht. Der Bundesrat zieht es deshalb in Betracht, die Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in die Legislaturziele 2015 bis 2019 aufzunehmen.

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