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30. Juni 2015

Gewässerschutzgesetz

Kantone im Rückstand beim Restwasser

Bis Ende 2012 hätten die Kantone gemäss Gewässerschutzgesetz alle Restwasserstrecken unterhalb von Wasserentnahmen sanieren müssen.

Diese Bestimmung betrifft Anlagen, die vor 1992 bewilligt wurden. Gemäss einer in dieser Woche publizierten Umfrage des BAFU stehen immer noch 350 von 1000 notwendigen Sanierungen aus, obwohl das Gesetz ein stufenweises Vorgehen und einen langen Umsetzungshorizont von 20 Jahren vorgesehen hatte. Ausreichendes Restwasser ist nötig, um die vielfältigen natürlichen Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Diese umfassen neben dem Lebensraum für Tiere und Pflanzen auch die Speisung von Grundwasser.

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