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27. April 2017

Gewässerschutz

Kein Gewässerraum für sehr kleine Gewässer

Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer sehr klein ist. Das ist eine Änderung der Gewässerschutzverordnung, die gemäss einer Mitteilung des Bundes am 1. Mai in Kraft tritt.

In der Vernehmlassung zu den Änderungen hat der SVGW die Befürchtung geäussert, dass der Verzicht auf jeglichen Gewässerraum bei kleinen Gewässern zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität führen kann. Kürzlich publizierte Studien der Eawag zeigen, dass gerade kleine Fliessgewässer stark belastet sein können. 

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