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24. November 2017

Mit den gewährten Mitteln beträchtliche Fortschritte erzielen

Mit der Festlegung des allgemeinen Ziels, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu senken, hat der Bundesrat seinen Willen, in diesem Bereich zu handeln, klar signalisiert. Das hält der Bundesrat diese Woche in seiner Stellungnahme zur Motion "Der Aktionsplan zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln darf nicht zur Scheinlösung werden" von Nationalrätin Tiana Angelina Moser fest. Er empfiehlt darum die Ablehung der Motion. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen, um die im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel definierten Ziele innerhalb definierter Fristen zu erreichen. In erster Linie seien dabei Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, welche durch die Verursacher getragen werden (Kostendeckungsprinzip).

Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung zur Motion damit, dass der Aktionsplan mehr als 50 konkrete Massnahmen enthalte, um das Ziel des Aktionsplans zu erreichen. Er verweist auch darauf, dass er bereits Geldmittel gesprochen habe, einige Massnahmen ohne zusätzliche Mittel umsetzbaer seien und auch in der Forschung die Prioritäten neu gewichtet wurden. Der Bundrat ist darum der Ansicht, dass mit den gewährten Mitteln beträchtliche Fortschritte erzielt werden können.

 

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