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22. August 2018

UVEK

Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Mitte August die Bewilligungen für drei Sondierbohrungen erteilt, mit welchen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in der Schweiz die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will.

In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) knapp zwei Dutzend Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sechs in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt.  Zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost gingen über 470 Einsprachen ein, rund 100 zu denjenigen in Zürich Nordost und über 130 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern.

Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra ab nächstem Jahr den geologischen Untergrund genauer untersuchen. Darauf gestützt wird die Nagra gegen 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern, also von Lagern für hochradioaktive Abfälle sowie Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle oder Kombilager, ausarbeiten wird. Voraussichtlich wird die Nagra nicht alle 22 beantragten Sondierbohrungen durchführen. Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die jeweils weitere Bohrplanung.

Für jedes Gesuch wurde und wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab. Die ersten Bewilligungsverfahren sind nun abgeschlossen und das UVEK hat die Bewilligungen für die Sondierbohrungen Bülach im Standortgebiet Nördlich Lägern und für die Bohrungen Trüllikon und Marthalen im Standortgebiet Zürich Nordost erteilt. In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen. Das BFE wird dann jeweils weiter darüber informieren.

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