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23. August 2018

Aus dem Bundeshaus

Pflanzenschutzmittel und ihre rechtskonforme Anwendung

Der Solothurner CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt möchte in einer Interpellation wissen, wie es um Vorschriften bei der Anwendung von Pestiziden im beruflichen Umfeld steht. Der Bundesrat gibt ausführlich Auskunft.

Mit dem Thema Wasser, speziell mit dem Eintrag von Pestiziden in die Umwelt durch berufliche Anwender, befasst sich eine Interpellation von CVP-Ständerat Stefan Müller-Altermatt: Werkhofleiter und andere berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln, so der Solothurner Parlamentarier in seinem Vorstoss, hätten eine «besonders grosse Verantwortung», wenn sie Dritte ohne grosse Fachkenntnisse bei der Anwendung von Pestiziden anleiten würden. Dies gelte insbesondere im Bereich der Arbeitssicherheit sowie bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, etwa beim Einkauf, der Lagerung oder beim Personenschutz und der Entsorgung.

Notwendige Kenntnisse

Stefan Müller-Altermatt möchte deshalb vom Bundesrat wissen, ob es heutzutage «überhaupt noch zielführend» sei, eine solche Anleitung von Dritten zur Anwendung von Pestiziden zuzulassen. Sollte nicht vielmehr jede Person, die Pestizide im Rahmen seiner Berufstätigkeit anwende, über die notwendigen Kenntnisse verfügen um sich selbst, Dritte und die Umwelt vor unerwünschten Effekten zu schützen? Und wie steht es zum Beispiel um die Haftungsfrage bei der «Anwendung unter Anleitung»? Müsste nicht die anleitende Person mit Fachbewilligung die rechtlichen Konsequenzen tragen, falls ihre mangelhafte Anleitung zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt oder gar zu einem Unfall mit Pestiziden führe?

 

In seiner Stellungnahme von Mitte August vertritt der Bundesrat die Meinung, dass es weiterhin möglich sein müsse, dass Dritte zur Anwendung von Pestiziden angeleitet werden dürfen. Eine Abschaffung der Möglichkeit, Dritten ohne Fachbewilligung die Anwendung von Pestiziden zu übertragen, sei aus mehreren praktischen Gründen nicht vorgesehen. Beispielsweise dürfte eine Person ohne Fachbewilligung, die während sechs Monaten in der Schweiz arbeite, in dieser begrenzten Zeit kaum eine entsprechende Ausbildung absolvieren können. Ebenso sollten Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung zum Erwerb der Fachbewilligung absolvieren, die Möglichkeit haben, unter Aufsicht Pflanzenschutzmittel auszubringen, bevor sie tatsächlich über diese Bewilligung verfügten.

Zusätzliche Risiken?

Es sei vorgesehen, so der Bundesrat, diese Praxis im Rahmen des «Aktionsplans zur Risikoreduktion und zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» zu überprüfen und abzuklären, ob sich daraus zusätzliche Risiken für Mensch oder Umwelt ergeben würden. Mit zwei Massnahmen des Aktionsplans, unter anderem mit der Pflicht zur Weiterbildung, sollen denn auch die Kriterien bezüglich des Erwerbs und der Verwendung der Fachbewilligung geändert werden. Und sollten hier Mängel erkannt werden, die durch die geltende Gesetzgebung nicht abgedeckt seien, würden zusätzliche Kriterien vorgeschlagen, um die Rahmenbedingungen für die Übertragung solcher Aufgaben zu verschärfen. Es sei momentan aber nicht vorgesehen, die Anzahl der Personen, die unter Aufsicht Pestizide anwenden dürfen, einzuschränken oder spezielle Kriterien festzulegen.

 

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