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23. August 2018

Aus dem Bundeshaus

Es braucht mehr Transparenz bei der Zulassung

Lisa Mazzone, Nationalrätin der Grünen aus dem Kanton Genf, hat zusammen mit einigen Mitunterzeichnenden wie der Baselbieterin Maya Graf oder dem Zürcher Balthasar Glättli Interpellationen zum Thema «Verbot gefährlicher Pestizide auf dem Schweizer Markt» eingereicht. Hier die Teilantworten des Bundesrates.

Gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) kann in der Schweiz das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) weitgehend in Eigenregie ein Pestizid «wegen seiner Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt» vom Markt nehmen: Ametryn, Atrazin und Methidathion, aber auch Paraquat, Permethrin und Diafenthiuron sind deshalb Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden (dürfen). Sie sind in Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgelistet und unterliegen einem sogenannten Notifizierungs- und Informationsverfahren für die Ausfuhr.

Umfassende Liste?

Doch wie kam es zu diesem Entscheid des BLW? Welche Richtlinien oder Gründe waren für diesen Entscheid massgebend? Kann der Bundesrat eine umfassende Liste aller Pestizide, die vom Markt genommen wurden, zur Verfügung stellen? Und kann er das Verfahren erklären, das dazu führen kann, dass eine Bewilligung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln widerrufen wird, insbesondere in Bezug auf die Anhörung der interessierten Kreise? Diese Fragen stellte die Grüne Nationalrätin Lisa Mazzone und ihre Mitunterzeichnenden in ihren Interpellationen an den Bundesrat.

 

Vorbild Europäische Union?

Zudem stellten sich gemäss der Grünen Nationalrätin auch Fragen wie: Schaut sich das BLW für seine Beurteilung auch in der Fachliteratur veröffentlichte Studien an? Oder sind auch Entscheide in der Europäischen Union (EU) massgebend? Und kann das BLW die Gesuche, die Beurteilungen und die Entscheide der Erteilung oder Nichterteilung der Bewilligung für das Inverkehrbringen veröffentlichen, wie es die EU bereits tut?

In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass die Wirkstoffe vor allem vom Markt genommen worden seien, weil kein Gesuch für einen Wiedereinsatz des Produktes, für eine sogenannte Re-Evaluation, gestellt worden sei. Paraquat habe man schon 1989 vom Markt genommen. Für Atrazin, Diafenthiuron, Methidation und Permethrin gäbe es keinen Standardbericht, der die Eigenschaften und Risiken dieser Stoffe zusammenfasse und es sei kein Gesuch um Re-Evaluation gestellt worden.

 Metaboliten im Grundwasser

Das BLW habe aber bereits Massnahmen getroffen, um künftig (noch) besser über die Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Die Massnahmen, die infolge der Re-Evaluation der Pflanzenschutzmittel angeordnet werden, könnten aber schon heute auf der BLW-Website eingesehen werden. Hier fände man auch Informationen zur Toxizität der Stoffe für alle Wasserlebewesen sowie zu den Metaboliten im Grundwasser. Weitere Massnahmen seien zudem im Rahmen der Umsetzung des «Aktionsplans Pflanzenschutzmittel» vorgesehen.

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