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12. September 2018

Reinach

Vergrösserung der Schutzzone für Grundwasser

Die Gemeinde Reinach im unteren Baselbiet vergrössert ihre Schutzzone für Grundwasser: Sie umfasst künftig auch Wohnquartiere und ein Teil des Gewerbegebiets. Bei Neubauten gelten strengere Auflagen. Bis Anfang Oktober kann die Öffentlichkeit mitreden.

Das Grundwasser in der Reinacherheide ist für die Trinkwasserversorgung im Birs- und Leimental von grosser Bedeutung. Jetzt müssen die Grundwasserschutzzonen revidiert werden. Der Grund: die Konzessionen des Wasserwerks Reinach und Umgebung (WWR) für die Grundwassernutzung laufen ab. Für eine Verlängerung braucht es aber die Revision der Schutzzonen. Hierfür wollen die WWR und die Gemeinde Reinach eng zusammenarbeiten.
Die aktuell geltenden Grundwasserschutzzonen stammen aus den 1980er-Jahren. Heute wird der Grundwasserschutz gesellschaftlich anders beurteilt als früher, die entsprechenden Vorschriften auf Bundesebene wurden seither verschärft. Hydrogeologische Untersuchungen zeigen, dass auch die Schutzzonen in der Reinacherheide erweitert werden müssen. Sie werden künftig auch Wohnquartiere und Teile der Arbeitsgebiete Kägen, Hinterkirch und Neureinach umfassen.

Gutes Trinkwasser garantieren

Die Trinkwasserqualität ist im Versorgungsgebiet des WWR einwandfrei und die geologischen Verhältnisse zur Trinkwasserförderung sind sehr gut. Dies belegen auch die Kontrollen, die das Laboratorium Baselland laufend durchführt. Die neuen Schutzzonen und Vorsorgemassnahmen sollen deshalb nun garantieren, dass in der Reinacherheide auch langfristig natürliches Trinkwasser gefördert werden kann und weiterhin eine nachhaltige regionale Versorgungssicherheit gewährleistet wird.

Mit der Revision werden die nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität und die Nutzung als Wohn- und Arbeitsgebiet gut in Einklang gebracht: «Bauen, Wohnen und Arbeiten sind in den neuen Schutzzonen auch in Zukunft möglich», vermeldet die Gemeinde Reinach: «Es werden aber zur Sicherheit des Grundwassers bestimmte zonen- und baurechtliche Einschränkungen nötig sein.» So dürfen zum Beispiel gemäss den Bundesvorgaben künftig keine neuen Versickerungsanlagen für Regenwasser mehr bewilligt werden.
Gegenüber Radio SRF erklärte der Reinacher Gemeindepräsident Melchior Buchs, es sei zwar weiterhin erlaubt, innerhalb der Schutzzone zu bauen, neu müssten man aber «strengere Auflagen» erfüllt werden: «Der grösste Unterschied ist», so Buchs, «dass man das Regenwasser nicht mehr versickern lassen darf. Man muss es in die Kanalisation führen.» Für die bestehenden Häuser würden diese strengeren Auflagen jedoch nicht gelten.

Bitte mitwirken!

Mitte September hat die Gemeinde Reinach nun alle Interessierten eingeladen, sich an einem öffentlichen, rund zweistündigen Infoanlass im Gemeindehaus direkt über die Revision der Grundwasserschutzzonen zu informieren. Plan und Reglement zu den neuen Grundwasserschutzzonen lagen auf und rege wurde mit den Gemeindevertreterinnen und -vertretern Kontakt aufgenommen. Bis spätestens 5. Oktober 2018 können nun dem Gemeinderat noch Mitwirkungseingaben eingereicht werden.

 

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