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05. März 2019

Aargauer Gewässerschutz

Kraftwerke und ihr Umgang mit Plastik im Wasser

Wie die «Aargauer Zeitung» und andere Medien berichten, fischen die Kraftwerke im Kanton fast täglich Plastik aus dem Wasser – und kippen es dann wieder in den Fluss: Eine Praxis, die zwar zulässig ist, aber doch etwas erstaunt. Der Kanton möchte deshalb mit den Kraftwerksbetreibern über Änderungen reden.

PET-Flaschen und Plastikmüll zwischen Schwemmholz, und das unterhalb des Kraftwerks Wildegg-Brugg in der Aare: Mit diesem Foto sorgte Pro Natura im November für Aufsehen. Geschäftsführer Johannes Jenny kritisierte, bei mehreren Kraftwerken werde das Treibgut zwar herausgefischt, nachher aber in den Fluss zurückgekippt. Dies sei problematisch, weil der Plastik in den Wirbeln zermahlen werde und die kleinen Teile später nicht mehr aus dem Wasser entfernt werden könnten.

Eine Nachfrage der «Aargauer Zeitung» bei der Kraftwerksbetreiberin Axpo und beim Kanton ergab, dass Schwemmgut bei manchen Anlagen tatsächlich wieder dem Fluss zugeführt wird. Nun zeigt die Antwort des Regierungsrats auf einen Vorstoss von Max Chopard von der SP: Diese Praxis wird bei sechs Kraftwerken im Aargau angewendet. Überall herausgeholt und entsorgt wird der Plastikmüll bei Werken an Reuss und Limmat.

Bei den Kraftwerken Aarau, Rüchlig, Rupperswil-Auenstein und Wildegg-Brugg an der Aare sowie bei den Kraftwerken Reckingen und Säckingen am Rhein wird das Treibgut jedoch weitergeleitet. An der Aare wird es flussabwärts bei den Kraftwerken Beznau und Klingnau herausgenommen und entsorgt, am Rhein in Albbruck-Dogern und in Ryburg-Schwörstadt.

Zulässig, aber nicht zeitgemäss

Grundsätzlich verbiete es das Gewässerschutzgesetz, herausgeholtes Treibgut in den Fluss zurückzugeben, hält der Regierungsrat fest. In Ausnahmefällen sei dies aber zulässig, zum Beispiel dann, «wenn sich an einem Fluss mehrere Staustufen folgen». Seit 1973 gebe es zwischen dem Verband Aare-Rheinwerke und dem Kanton eine Vereinbarung, wonach das Schwemmgut nicht bei jedem Kraftwerk herausgeholt wird.

Damit seien die rechtlichen Vorgaben eingehalten, doch in den letzten Jahren habe die Abfallmenge im Treibgut zugenommen und Plastik in Flüssen könne problematisch sein, räumt die Regierung ein. Daher solle die heutige Praxis überprüft werden – einfach ausgedrückt: Sie ist wohl zulässig, allerdings kaum mehr zeitgemäss.

Entscheid bei Betreiberfirmen

Die zuständigen Fachstellen hätten den Auftrag erhalten, mit Kraftwerksbetreibern «allfällige Verbesserungsmöglichkeiten» zu diskutieren. Der Forderung von SP-Grossrat Chopard, alle Kraftwerke sollten das Treibgut sortieren und Plastik separat entsorgen, will die Regierung nicht nachkommen. Der unternehmerische Entscheid der Entsorgungsvariante solle den Kraftwerksbetreibern überlassen werden. Ob die Abfälle vor Ort getrennt werden könnten, dass Holz und anderes erwünschtes Treibgut in den Fluss zurückgegeben werden kann, müsse im Einzelfall mit den Energieunternehmen geprüft werden, schreibt die Regierung.

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