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07. März 2019

Kanton Bern

Grosser Rat leitet Sanierung des Wasserfonds ein

Der bernische Grosse Rat hat laut Schweizerischer Depeschenagentur die Sanierung des stark defizitären kantonalen Wasserfonds eingeleitet. Mehrfach kritisierten Ratsmitglieder auch bei diesem Geschäft die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE).

Es sei «unverständlich», dass dort nicht schon früher auf die finanziellen Probleme des kantonalen Wasserfonds reagiert worden sei. Das sagte etwa FDP-Fraktionssprecher Peter Sommer. Der neue BVE-Vorsteher Christoph Neuhaus müsse jetzt auslöffeln, was ihm andere eingebrockt hätten, sagte auch SVP-Faktionssprecher Lars Guggisberg. Er beantragte im Namen seiner Fraktion Rückweisung des Geschäfts, weil kleine Wasserversorgungen auf dem Land besonders stark von den geplanten Sanierungsmassnahmen betroffen seien.

Im Grossen Rat lautete aber der Tenor, die Sanierung des Fonds sei dringlich. Eine Rückweisung der Gesetzesänderung, mit welcher der Fonds saniert werden soll, liege nicht drin. Je länger man mit der
Sanierung zuwarte, desto grösser werde das Loch im Fonds.

Härtefallregelung wird geprüft

Allerdings fand eine Ratsmehrheit im Gegensatz zum Regierungsrat auch, eine zweite Gesetzeslesung liege drin. Gleich dermassen beeilen müsse man sich nicht. Wenn eine zweite Lesung durchgeführt
werde, könne die vorberatende Kommission auch noch zusätzliche Abklärungen vornehmen. Es gelte abzuklären, ob eine Härtefallregelung für besonders stark betroffene Wasserversorgungen nötig sei. Der Grosse Rat stimmte einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion zu.

Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag der EVP-Fraktion, die Kommission solle den Unterschied von Erweiterungen und Erneuerungen von Trinkwasserversorgungen nochmals prüfen. Das revidierte
kantonale Wasserversorgungsgesetz passierte mit sieben Gegenstimmen die Schlussabstimmung in erster Lesung.

40 Millionen zugesichert

Der kantonale Wasserfonds wird gespiesen aus den Einnahmen, welche der Kanton durch die Erteilung von Trinkwasserkonzessionen einnimmt. Mit den Fondsmitteln subventioniert der Kanton Bern Investitionen der Trinkwasserversorger im Kanton Bern. Der Fonds dient dabei dem Kanton Bern als Instrument, um die regionale Zusammenarbeit bei der Trinkwasserversorgung zu fördern. Wasserversorger erhalten nämlich nur dann kantonale Subventionen, wenn die Werterhaltungskosten eine gewisse Höhe überschreiten.
Das Problem beim kantonalen Wasserfonds ist, dass durch die angestrebte Regionalisierung und wegen Leistungserhöhungen verschiedener Wasserversorger die Zahl der beitragsberechtigten
Projekte stark zugenommen hat. Im Fonds befanden sich vor einem Jahr zwar noch 3,6 Mio. Franken, doch waren bereits Beiträge von rund 40 Mio. Franken zugesichert.

Steigende Schwellenwerte

Mit der vom Grossen Rat eingeleiteten Revision des kantonalen Wasserversorgungsgesetzes soll künftig gelten, dass Erneuerungen von Transportleitungen nicht mehr beitragsberechtigt sind. Auch
steigen die Schwellenwerte für die Beitragsberechtigung von Trinkwasserversorgern. Auf diese Weise wird der Kanton Bern dem Wasserfonds weniger Geld entnehmen müssen.
Die Konzessionsabgaben zu erhöhen, kam für die Kantonsregierung nicht in Frage. Die Abgaben seien im Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen bereits eher hoch, argumentierte der
Regierungsrat.

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Kommentare (1)

Ernst Hofer am 13.03 2019 um 10:45

Revision Wasserversorgungsgesetz

Die Revision verlief so, dass man sich bei der Mafia wähnte: Bei der Vernehmlassung wurden die Wasserversorgungen gar nicht zur Stellungnahme eingeladen, sondern bewusst ausgegrenzt. Beispielsweise hatten wir am 31. Oktober 2017, also kurz bevor die Vernehmlassung gestartet wurde, vom Wasserverbund Grauholz ein Gespräch mit Vertretern des Amts für Wasser und Abfall AWA, in dem die Frage der Subventionsberechtigung diskutiert wurde. Seitens des AWA wurde mit keinem Wort erwähnt, dass zu diesem Thema eine Gesetzesänderung mit bevorstehender Vernehmlassung im Gange ist. Ob das AWA diese Tatsache von sich aus verschwieg oder von Frau Egger einen Maulkorb angehängt bekommen hat, bleibt offen. Als wir kurz vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist auf Umwegen von der Vernehmlassung Kenntnis erhielten, haben wir vom Wasserverbund Grauholz den Antrag gestellt, dass die Vernehmlassung neu zu starten und die Wasserversorgungen zur Stellungnahme einzuladen seien. Dieser Antrag wurde von Frau Egger abgetischt. Die Revision verläuft ohnehin falsch: Mit dem geltenden Gesetz, das praktisch keine Vorgaben enthält wofür die Subventionen einzusetzen sind, hat das Amt für Wasser und Abfall zu grossen Spielraum für den Einsatz der Mittel, es kann fast machen, was es will. Deshalb hat sich eine dubiose "Rechtspraxis" entwickelt, mit der weitgehend unwirtschaftliche Strukturen unterstützt werden. Notwendig wäre eine umfassendere Gesetzesrevision, in der die Bedingungen für die Auszahlung von Subventionen klar festgesetzt werden müssten. Aufgrund dieser Bedingungen könnte der Kreis der Berechtigten so eingeengt werden, dass die notwendigen Strukturanpassungen bei gewissen Wasserversorgungen auch realisiert würden und dass die Subventionen tatsächlich zu den Versorgungen fliessen, die aufgrund ihrer Struktur (Topografie, lange Wege für wenige Kunden usw.) auch darauf angewiesen sind.

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