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24. August 2020

Ständerat

Sistierung der Arbeiten zur Agrarpolitik ab dem Jahr 2022

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat ein Kommissionspostulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, in der Agrarpolitik einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen. Ausserdem beantragt sie ihrem Rat, die Behandlung der Botschaft zur Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP 22+) zu sistieren. Lediglich die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025 sollen beraten werden.

Die WAK-S hat die Beratung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) fortgesetzt. Einleitend hat sie von einem Zusatzbericht Kenntnis genommen, den das Bundesamt für Landwirtschaft zur Beantwortung der Fragen erstellt hat, die bei den Anhörungen der Kommission im Juli aufgetreten sind. Nach einer intensiven Debatte hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Kommissionspostulat zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik beschlossen (20.3931). Ebenfalls mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie einem Antrag zugestimmt, die Behandlung von drei Erlassentwürfen der AP 22+ (Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und Tierseuchengesetz) zu sistieren, bis der Bundesrat ihr Kommissionspostulat mit einem Bericht erfüllt hat. Dies sollte spätestens 2022 der Fall sein.

Die Mehrheit der WAK-S ist der Auffassung, dass die Vorlage des Bundesrates in ihrer derzeitigen Fassung nur negative Punkte enthält (zusätzliche und höhere Auflagen für die Landwirtschaft, geringere Direktzahlungen, Preisverluste und Einkommensrückgang, Rückgang des Selbstversorgungsgrads usw.) und der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive bietet. Zudem seien die offenen Fragen im Zusatzbericht der Verwaltung nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Das Postulat gebe dem Bundesrat die Möglichkeit, hier nachzubessern.

Minderheit und Umweltorganisationen empört

Die Minderheit spricht sich gegen diese Sistierung aus, da sie es für dringlich erachtet, einen stabilen Rechtsrahmen für einen Berufszweig zu schaffen, der unter starkem Druck steht. Es werde die Gelegenheit verpasst, die Landwirtschaft rechtzeitig auf die zahlreichen internationalen Entwicklungen und ökologischen Herausforderungen vorzubereiten, der sie sich in den kommenden Jahren zwangsläufig stellen muss.

Geradezu «entsetzt» auf den Entscheid reagierten die vier Umweltorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Greenpeace Schweiz. Sollte der Ständerat seiner Kommission folgen, wäre das «ein dramatischer Rückschlag für die Natur, aber auch für alle Bäuerinnen und Bauern, die schon heute mit der Natur statt gegen sie produzieren», heisst es in einer Mitteilung.

Und die Agrarallianz, eine Vereinigung von 16 Organisationen aus den Bereichen Konsum, Umwelt- und Tierschutz sowie Landwirtschaft, schrieb in einem Communiqué, mit dem Entscheid würden der Rückgang der Biodiversität und die Auswirkungen des Klimawandels auf Jahre hinaus ignoriert. Diese Verzögerung sei «inakzeptabel».

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hingegen sieht im Beschluss der WAK eine Chance, dass die Schweiz «endlich eine Diskussion über eine zukunftsgerichtete und kohärente Ernährungspolitik führt», anstatt seine Agrarpolitik nur auf die Landwirtschaftsbetriebe zu fokussieren.

Der Bundesrat hatte die Botschaft zur AP22+ im Februar dieses Jahres verabschiedet. Mit dem Massnahmenpaket sollen die Bauern ab 2022 zwar gleich viel Geld wie bisher erhalten, dafür aber mehr Auflagen erfüllen. Neue Vorschriften gäbe es unter anderem beim Umweltschutz. So enthält die Botschaft zur AP22+ auch Massnahmen als Alternative zur Trinkwasserinitiative.

Wegen der Corona-Krise wurden die Beratungen in der Kommission noch verzögert. Nach Angaben der Parlamentsdienste soll der Ständerat nun in der Wintersession über den Antrag auf Sistierung und das Kommissionspostulat entscheiden. Die Eintretensdebatte zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel ist für die Sitzung vom 27. August geplant.

 

 

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