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06. Februar 2020

Trinkwasser

Weiteres Chlorothalonil-Abbauprodukt in Aargauer Trinkwasser

Die Aargauer Wasserversorger sind bei der Überwachung des Trinkwassers auf Rückstände des seit Anfang Jahr verbotenen Pestizids Chlorothalonil weiter gefordert. Sie müssen das Trinkwasser auf ein weiteres Abbauprodukt des Pestizids untersuchen, meldet Keystone-SDA.

Es sei davon auszugehen, dass rund zwei Drittel der Trinkwasserfassungen erhöhte Rückstandswerte des Abbauprodukts Chlorothalonil-Sulfonsäure aufwiesen, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit.

Es handle sich um einen Stoff, der nicht die gleichen Eigenschaften wie die Ausgangssubstanz Chlorothalonil habe. Der Stoff gilt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als krebserregend - eine solche Wirkung kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden.

Bei Überschreitungen des Höchstwertes der Abbauprodukte von Chlorothalonil müssen die Wasserversorger Massnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität prüfen, wie das DGS festhält.

Wenn Möglichkeiten bestünden, die zeitnah und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar seien, müssten diese ergriffen werden. Das Amt für Verbraucherschutz will die Wasserversorger bei der Lösungssuche unterstützen.

Unbelastetes Wasser zumischen

Wenn zu hohe Werte festgestellt werden, so kann der Wasserversorger so viel Wasser aus einer unbelasteten Quelle zumischen, bis der Höchstwert unterschritten wird. Ist dies nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, kann das Wasser bis auf Weiteres nicht mehr genutzt werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) teilte den Kantonen Ende Januar mit, dass sämtliche Abbauprodukte von Chlorothalonil relevant sind. Das Aargauer Amt für Verbraucherschutz wird den Wasserversorgern ab März die Untersuchung des zusätzlichen Abbauprodukts anbieten.

Das Trinkwasser ist gemäss Angaben des Kantons weiterhin uneingeschränkt konsumierbar. Das Trinkwasser sei ein sicheres Lebensmittel.

 

 

 

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